Amtsgericht Düsseldorf Prozess um eine angeblich durchsichtige Hundeleine

Düsseldorf · Gegen 125 Euro Bußgeld für einen angeblich nicht angeleinten Hund ist ein Rentner (74) vors Amtsgericht gezogen. Er behauptet, eine durchsichtige Hundeleine benutzt zu haben.

Vormittags im Oktober 2018 soll er in einer Grünanlage am Südfriedhof seine fast 16 Jahre alte, schwarze Hündin von der Leine gelassen haben. Dafür erwirkten zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts das Bußgeld gegen den Senior.

Doch der beteuerte, „der Hund war angeleint“ und legte dem Richter zwei Leinen vor: Eine aus Leder, eine zweite aus durchsichtiger Plastikschnur. Mit dieser habe er den Hund damals festgemacht – und stets im Griff gehabt.

„Das Plastik ist so stabil, da kann man mit drei Mann dran ziehen!“ Diese Schnur habe die Ordnungsamtsstreife, die zunächst im Dienstwagen nur an der Grünanlage vorbeigefahren sei, aber wohl nicht gesehen:

„Aus hundert Metern Entfernung und mit geparkten Autos dazwischen kann man die Plastikleine nicht sehen“, so der 74-Jährige. Als die Stadt-Mitarbeiter ihn danach zu Fuß gestellt und mit dem Vorwurf konfrontiert hätten, sei er „gar nicht zu Wort gekommen“, so der 74-Jährige. Und fuhr fort: Seit in jenem Bezirk neue Streifen eingerichtet worden seien, „ist das wie ein Spießrutenlauf“.

Wie man als Hundehalter dann noch beweisen soll, dass man sich ordnungsgemäß verhalten hat, wenn zwei Stadt-Mitarbeiter das Gegenteil behaupten – das will der Rentner genau wissen.

Der Richter hat den Prozess abgebrochen – und will zur nächsten Verhandlung die Stadt-Mitarbeiter als Zeugen vorladen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort