Hundeangriff in Dormagen TV-Moderator kämpft weiter vor Gericht

Dormagen · Nach dem Hundeangriff auf ihn im März 2016 in Ückerath muss Sascha Lauterbach weiter prozessieren. Dabei hatte er in der Angelegenheit schon zweimal Recht bekommen.

 Sascha Lauterbach vor dem Gerichtssaal. Die Verhandlungen zur Kangal-Attacke stießen auf einiges öffentliches Interesse.

Sascha Lauterbach vor dem Gerichtssaal. Die Verhandlungen zur Kangal-Attacke stießen auf einiges öffentliches Interesse.

Foto: Schumilas/wuk

Die Erinnerungen an das schreckliche Erlebnis kommen zwar mit jedem neuen Gerichtstermin wieder hoch, doch Sascha Lauterbach will weiter kämpfen. „Ich möchte ein Zeichen setzen für alle die, die in einem solchen Fall nicht die Kraft hätten, das durchzuziehen“, sagt der Fernsehmoderator. Der 38-jährige war im März 2016 bei einem Spaziergang mit seinen Dalmatinerhündinnen Carmen und Marlene in Ückerath von türkischen Kangalhunden angegriffen worden. Eine der beiden Hündinnen war bei der Attacke sehr schwer verletzt worden, und auch Lauterbach, der versucht hatte, seine Vierbeiner zu schützen, hatte Verletzungen erlitten. Hinterher hatte er zudem davon gesprochen, bei dem Angriff an der Dantestraße/Ecke in Ückerath Todesangst durchlebt zu haben. Mit dem Mittfünfziger aus Dormagen, von dessen Grundstück die Kangalen ausgerissen waren, liegt er seitdem im Rechtsstreit. Und obwohl es zuletzt danach aussah, als sei vor Gericht endgültig zugunsten von Lauterbach entschieden worden, hat er nun erneut eine Ladung bekommen: Am Dienstag wird der Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf fortgesetzt. Es geht um rund 12.000 Euro.

Der Hundehalter war vom Amtsgericht Neuss zunächst zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden und hatte dies auch akzeptiert. Vor dem Landgericht Düsseldorf war es danach noch um Schmerzensgeld und um die Erstattung diverser Kosten für Arzt, Anwalt, etc. gegangen, die Lauterbach als Folge des Hundeangriffs entstanden waren. Zur Verhandlung im Frühjahr dieses Jahres war der Kangal-Besitzer nicht erschienen; das Landgericht hatte ihn daraufhin zur Zahlung von fast 12.000 Euro verurteilt. Doch kurz vor Ablauf einer 14-tägigen Frist hatte er noch Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

 Kangalen werden oft als Wachhunde eingesetzt.

Kangalen werden oft als Wachhunde eingesetzt.

Foto: Christoph Schmidt/dpa/dpa

Für Lauterbach, der sich schon als Sieger wähnte und sich nach der Verhandlung vor knapp einem halben Jahr erleichtert gezeigt hatte, dass die Sache endlich zu Ende sei, ein schwerer Schlag. Doch er will sich nicht zermürben lassen und am Dienstag in die nächste Runde gehen.

Das Landgericht hat angeordnet, dass zum Termin beide Parteien, also Lauterbach und der Hundehalter, persönlich anwesend sein müssen. „Die Anordnung erfolgt zum Zwecke eines Güteversuchs und zur Aufklärung des Sachverhalts“, schreibt das Gericht in seiner Ladung. Lauterbach ist gespannt, was nun auf ihn zukommt, ob der Beklagte diesmal tatsächlich erscheinen wird oder ob er nur eine Verzögerungstaktik versucht. Und wie das Gericht mit früheren Äußerungen des Hundehalters umgeht. „Der Kangal-Besitzer und sein Anwalt behaupten ja bisher, dass der Beklagte kein Deutsch kann, und das, obwohl in den Akten Geständnisse in Deutsch vermerkt sind, die gegenüber dem Ordnungsamt und der Polizei getätigt worden sind“, sagt Lauterbach. Er geht davon aus, dass dem Beklagten ein Verfahren wegen Prozessbetrugs droht, sollte ihm nachgewiesen werden, dass er die Sprache in Wirklichkeit sehr gut beherrscht.

Lauterbach und sein Anwalt spielen nach Angaben des Moderators  mit dem Gedanken, gegebenenfalls die beteiligten Mitarbeiter von Ordnungsamt und Polizei vorladen zu lassen, um zu belegen, dass der Angeklagte sehr gut Deutsch spricht.

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