Haushalt Dormagen Stadt baut 17 Millionen Euro Schulden ab

Dormagen · Stadtkämmerin Tanja Gaspers hat in der Ratssitzung eine positive Zwischenbilanz zur finanziellen Situation der Stadt gezogen, In einer längeren Stellungnahme wies sie unter anderem darauf hin, dass die Stadt ihren Entschuldungskurs konsequent fortsetzt.

„Betrachtet man die bereinigte Gesamtverschuldung aus Krediten zur Liquiditätssicherung und langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, so zeigt sich, dass seit 2014 bereits rund 17 Millionen Euro abgebaut werden konnten.“

Gaspers bezeichnete im Rahmen der Haushaltsverabschiedung die Entwicklung der kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten der Stadt als „durchweg positiv“. Konsequentes aktives Liquiditätsmanagement und „wohlüberlegte Finanzierungsentscheidungen“ zur Refinanzierung von Investitionen würden dabei neben positiven wirtschaftlichen Einflussfaktoren die dazu erforderlichen Grundlagen bilden. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 seien bei der Stadt zwei langfristige Darlehen zu bilanzieren. Zum einen handelt es sich um Darlehen zur Refinanzierung des Dormagener Hallenbades in Höhe von 10,4 Millionen Euro an die Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen und zum anderen um die Refinanzierung von drei Feuerwehrfahrzeugen in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Gaspers: „Die Zins- und Tilgungsleistungen hierzu wurden im Jahr 2018 weiterhin ordnungsgemäß bedient.“  Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Banken zählt die Inanspruchnahme im Rahmen des Cash-Managements über 13,5 Millionen Euro sowie separat aufgenommene Kassenkredittranchen über 70 Millionen Euro. Gaspers erläuterte: „Die separate Aufnahme von Liquiditätskrediten erfolgte aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, da hierüber günstiger, teilweise zu Minuszinsen, Liquidität generiert werden konnte als über das Cash-Management an sich.“ Zur Gesamtbetrachtung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfes sei die Einbeziehung der liquiden Mittel sinnvoll. Demnach ergibt sich ein Nettobedarf von 65,5 Millionen Euro. Ferner müsse der Sondereffekt des Aufbaus der Anwartschaften aus der Rentenrückdeckungsversicherung berücksichtigt werden.

(schum)
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