Keine Fluchtgefahr 47-Jähriger nach Schießerei in Dinslaken wieder auf freiem Fuß

Dinslaken · Der Mann, der in seinem Geschäft von drei Männern überfallen worden sein und einen der Täter erschossen haben soll, ist wieder auf freiem Fuß. Denn es könnte sich um einen extremen Fall von Notwehr handeln. Das sagt die Staatsanwaltschaft.

In diesem Geschäft fielen die Schüsse, ein Mensch starb.

In diesem Geschäft fielen die Schüsse, ein Mensch starb.

Foto: Heinz Schild

Der 47-jährige Mann, der im Dezember in seinem Geschäft an der Hünxer Straße auf einen Mann geschossen haben soll, der dann später an seinen Verletzungen starb, ist wieder auf freiem Fuß. Dies war auf Nachfrage von der Staatsanwaltschaft Duisburg zu erfahren. Nach der Tat befand sich der Mann in Untersuchungshaft, aus der er in der vergangenen Woche entlassen wurde. Begründet wurde dies von der Sprecherin der Staatsanwaltschaft damit, dass „ein extensiver Notwehrexzess nicht mehr ausgeschlossen werden könne“. Dadurch könne es sich bei der Tat um einen minderschweren Fall von Totschlag handeln. Ein absoluter Haftgrund könne nicht mehr gestützt werden. Flucht- und Verdunklungsgefahr wird nicht gesehen. Also wurde der Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt. Er erhielt allerdings die Auflage, sich regelmäßig zu melden.

Die Tat ereignete sich am 12. Dezember des vergangenen Jahres. Der 47-jährige Inhaber eines Geschäftes an der Kostenpflichtiger Inhalt Hünxe Straße befand sich damals in seinem Laden. Dort sei er dann gegen 14.30 Uhr von drei Männern überfallen und mit Reizgas besprüht worden, sagte er aus. Daraufhin habe er zu einer Schusswaffe gegriffen. Er schoss auf den 36-Jährigen, der später in einem Krankenhaus starb. Die beiden anderen Täter konnten flüchten. Die Obduktion des Toten ergab, dass ihm in den Rücken geschossen worden war. Tage später nahm die Polizei einen 24-jährigen Mann fest, der einer der beiden flüchtigen Täter gewesen sein soll. Er befindet sich weiterhin in Untersuchunghaft. Auch der dritte mutmaßliche Täter, ein 26 Jahre alter Mann, konnte gefasst werden. Sein Haftbefehl wurde inzwischen außer Vollzug gesetzt, so dass er sich auf freiem Fuß befindet.

(hsd)
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