Muezzin-Urteil in Oer-Erkenschwick "Man wird gezwungen, am Gottesdienst teilzunehmen"

Oer-Erkenschwick · Ein Gericht hat der Moschee in Oer-Erkenschwick verboten, einen Lautsprecher für den Ruf des Muezzin zu benutzen. Die Stadt hatte dies zuvor genehmigt. Doch ein Ehepaar klagte dagegen. Wir haben mit dem Anwalt gesprochen.

Kirchenglocken verbreiten einen Ton, der Muezzin ruft ein Gebet. Eines der Argumente der Kläger. (Symbolfoto)

Foto: dpa, rw mhe abl

Der Fall geht bis ins Jahr 2013 zurück, als die Stadt Oer-Erkenschwick der Ditib-Gemeinde erlaubte, einen Lautsprecher an der Moschee anzubringen. Worte wie "Allahu Akbar" (Allah ist groß) schallten anschließend immer vor dem Freitagsgebet aus der Moschee. 2015 klagte dagegen ein Ehepaar aus der Nachbarschaft. Jetzt steht fest: In Zukunft bleiben die Rufe über den Lautsprecher erst einmal aus. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag.

Zum Hintergrund: Die Religionsfreiheit in Deutschland erlaubt Moscheen in Deutschland Muezzin-Rufe. Genauso wie das Glockenläuten der Kirchengemeinden. Sie gelten als Einladung der Menschen zum Gebet. Der Anwalt der Kläger, Wolfgang Wesener, sieht das anders. Wir haben mit ihm gesprochen.

Herr Wesener, was hat ihre Mandanten an den Muezzin-Rufen gestört?

Wesener Es ging den Klägern um den Inhalt. Die Lautstärke hat sie weniger interessiert. Wir haben vorher sogar eine Ortsbesichtigung gemacht, um dem Gericht unseren Standpunkt deutlich zu machen.

Was genau war das Problem?

Wesener Wenn man den Ruf des Muezzin übersetzt, heißt es unter anderem "Allah ist der Größte. Es gibt keinen anderen Gott außer Allah". Das ist mit dem Blick auf Religionsfreiheit natürlich problematisch. Nicht zu vergleichen mit dem Läuten der christlichen Kirchen. Das ist ein normales Tonsignal, der Ruf des Muezzin ist mehr. Dort wird verbal etwas bekundet. Wenn man dann noch weiß, dass es bereits der Teil eines Gebetes ist, dann hat es erst Recht eine andere Qualität.

Das heißt, es wird über Lautsprecher gebetet und jeder muss zuhören?

Wesener Im Grunde ist es ein komprimiertes Glaubensbekenntnis. Man wird gezwungen, am Gottesdienst teilzunehmen und kann nicht einfach gehen wie bei einer Prozession an Fronleichnam. Und es hat etwas Provokantes. Damit wird gesagt, euer christlicher Gott ist keiner.

Ist das Gericht Ihrer Darlegung gefolgt?

Wesener Nein, wir haben zwar die Klage gewonnen, aber nicht mit unserer Argumentation. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Stadt sich nicht nur den Lärmpegel hätte anschauen dürfen, sondern sich auch intensiver mit den Menschen in der Umgebung beschäftigen müssen. Ein klassischer Ermessensfehler.

Hat ihr Mandant vorab versucht, mit der Moschee in Kontakt zu treten?

Wesener Als er von der Angelegenheit erfahren hat, wollte er mit der muslimischen Führung der Gemeinde sprechen. Da habe man ihm gesagt, wenn er für die Lautsprecher sei, müsse man nicht reden. Sei er dagegen, erst recht nicht. Von der Gemeinde erschien auch niemand vor Gericht.

Wird der Streit vor Gericht noch weiter gehen?

Wesener Eine Berufung ist auf jeden Fall abgelehnt, aber die Stadt hat angekündigt, dagegen vorzugehen. Sie müsste einen Berufungszulassungsantrag stellen.

(se)