Prozess in Düsseldorf Nazi-Propaganda bei mutmaßlichem Wehrhahn-Bomber entdeckt

Düsseldorf · Im Prozess gegen den mutmaßlichen Wehrhahn-Attentäter sind am Freitag Funde aus der Wohnung des Angeklagten präsentiert worden. Der Angeklagte bestreitet deren Echtheit.

Beim mutmaßlichen Wehrhahn-Bombenleger ist bei Durchsuchungen Nazi-Propaganda entdeckt worden. Hakenkreuz-Abzeichen, "White Power"-Aufnäher und Abzeichen einer südafrikanischen Neonazi-Gruppe wurden dem Angeklagten am Freitag als sichergestellte Beweismittel vom Gericht präsentiert.

Auch Angebote für rechtsextreme Musik von Gruppen wie Sturmwehr, Kraftschlag und Störkraft fanden sich bei ihm. Der 51-Jährige behauptete, bei den Abzeichen handele es sich um "Theatermaterial". Leute hätten in seinem Militaria-Laden auch Sachen zum Verkauf auf Kommission abgegeben. Es wurden aber auch handschriftliche Zettel bei ihm gefunden: "Kommunist raus - wähl' deutsch", "Ausweise mögen käuflich sein, Rasse und Stolz nicht".

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Bei dem Bombenanschlag am 24. Juli 2000 waren zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um überwiegend jüdische Zuwanderer aus Osteuropa. Der Ex-Soldat steht wegen zwölffachen Mordversuchs vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft. Er soll die Tat aus Fremdenhass begangen haben.

Widersprüchliche Aussagen

Gericht und Staatsanwaltschaft konfrontierten den Angeklagten am Freitag außerdem mit Ungereimtheiten in seinen Aussagen: So hatte er behauptet, sich am Tattag in der Nähe des Tatorts mit einer Frau verabredet zu haben, die ein Auto amerikanischen Fabrikats gefahren habe. Die Frau sei aber zum verabredeten Zeitpunkt nicht gekommen, er habe sich dann zu einem späteren Zeitpunkt mit ihr verabredet. Dabei konnte er aber nicht erklären, wie es zur zweiten Verabredung gekommen sei.

Die Ermittler glauben nicht, dass die Frau existiert. Sie vermuten, dass der Angeklagte die ominöse Unbekannte erfunden hat, um seine Anwesenheit am Tatort zu erklären.

In dem sichergestellten Beweismaterial befindet sich auch eine Beschreibung eines elektronischen Zünders der Firma Dynamit Nobel.
Die habe er zum ersten Mal in den Akten gesehen, sagte der Angeklagte.

Lagerhalle im Ruhrgebiet

Zudem soll er im Ruhrgebiet zeitweise Eigentum in einer Lagerhalle eingelagert haben. Darunter soll sich ein Schweißgerät befunden haben, das er 2004 vom Hallenvermieter per Anwaltspost zurückforderte. Die Ermittler gehen davon aus, dass er mit dem Gerät die Rohrbombe gebaut hat. Doch der Angeklagte behauptete, kein Schweißgerät besessen zu haben. Er habe die Liste mit seinen Forderungen aus finanziellen Gründen etwas länger gestaltet, als es der Wahrheit entsprochen habe.

Seltsam auch seine Darstellung über einen Funk-Scanner, mit dem er am Tattag den Polizeifunk abgehört haben will: Einen Monat vor der Tat hatte er einer Versicherung einen solchen Scanner als bei einem Einbruch gestohlen gemeldet. Am Freitag deutete er an, dass es keinen Einbruch gab und er versucht habe, die Versicherung zu betrügen. Bei der Durchsuchung seiner Räume war kein solcher Scanner entdeckt worden.

Zudem soll er eine halbe Stunde nach dem Anschlag einer Zeugin gesagt haben, dass er befürchte, festgenommen zu werden. Gleichzeitig will er laut einer früheren Aussage zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gewusst haben, was am S-Bahnhof Wehrhahn passiert war.

(sef/lnw)
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