Aufstellung der Landesliste Gericht erlaubt AfD Nutzung der Siegerlandhalle für Wahlversammlungen

Siegen/Arnsberg · Die Stadt Siegen wollte dem AfD-Landesverband in Nordrhein-Westfalen die Nutzung einer städtischen Halle verweigern. Ein Gericht hat diese Entscheidung nun gekippt.

 Delegierte halten beim Landesparteitag der AfD in Nordrhein-Westfalen ihre Stimmkarten hoch. (Archivfoto)

Delegierte halten beim Landesparteitag der AfD in Nordrhein-Westfalen ihre Stimmkarten hoch. (Archivfoto)

Foto: dpa/Henning Kaiser

Der NRW-Landesverband der AfD darf seine Versammlungen zur Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl in der Siegerlandhalle in Siegen durchführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Freitag bekannt gewordenen Eilbeschluss entschieden. Es hob damit eine Nichtzulassung der Versammlungen durch die Stadt Siegen als Eigentümerin der Halle auf.

Die AfD will an den Wochenenden vom 14. bis 16. Mai und vom 21. bis 23. Mai in Siegen die Kandidaten für ihre Landesliste bestimmen. Erwartet werden 530 Delegierte aus ganz Nordrhein-Westfalen. Der für die Halle zuständige Beigeordnete Wolfgang Cavelius kündigte am Freitag für die Stadt an, beim Oberverwaltungsgericht NRW Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Dem Gericht zufolge hatte die Stadt ihre Ablehnung unter anderem mit befürchteten Gegendemonstrationen begründet. Das Gericht wies dies zurück. „Solange eine politische Partei nicht verboten ist, hat sich die Polizei darum zu kümmern“, sagte eine Gerichtssprecherin. Auch den Einwand, dass andere an diesen Wochenenden geplante Veranstaltungen in der Halle von den Versammlungen behelligt würden, ließ das Gericht nicht gelten.

(chal/dpa)
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