Urteil in Aachen Stiefvater muss wegen Entführung von Pflegekindern fünfeinhalb Jahre in Haft

Aachen · Ein 31-Jähriger ist nach der Entführung seiner zwei Stiefkinder aus einer Pflegefamilie zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Die Strafe beläuft sich auf fünfeinhalb Jahre Haft.

Das Justizzentrum Aachen mit Amts- und Landgericht (Symbolbild).

Das Justizzentrum Aachen mit Amts- und Landgericht (Symbolbild).

Foto: dpa/Marius Becker

Das Landgericht Aachen sprach ihn am Dienstag unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Entziehung Minderjähriger schuldig, wie ein Sprecher sagte. Die Strafe beträgt fünfeinhalb Jahre Haft. Darüber hinaus wurde er wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu weiteren viereinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete zudem eine Sicherungsverwahrung an.

Der Mann hatte in dem Prozess gestanden, im Februar 2018 mit einem Komplizen nach Jülich zu der Pflegefamilie der Kinder gefahren zu sein. Dort habe er geklingelt und Pflegemutter sowie eine Haushaltshilfe mit einem Elektroschocker angegriffen. Mit den ein und zwei Jahre alten Kindern tauchte er demnach auf einem belgischen Campingplatz unter.

In dem Prozess waren auch die leibliche Mutter, eine Komplizin und ein Komplize angeklagt. Die beiden Frauen erhielten Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren, der Mann von einem Jahr und acht Monaten.

Der Missbrauch, der dem Stiefvater vorgeworfen wurde, soll sich zwischen Juni und September 2017 ereignet haben, als er noch bei der Familie in Solingen lebte. Im September 2017 wurde der Mutter das Sorgerecht für ihre insgesamt vier Kinder entzogen.

(mba/dpa)
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