Bildung Mehr Islamverbände nehmen Einfluss

Düsseldorf · Die NRW-Opposition will beim islamischen Religionsunterricht nachbessern.

Auf den islamischen Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen sollen nach dem Willen der Landesregierung künftig mehr Islamverbände Einfluss nehmen. Jede islamische Organisation, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehe und mit dem Land einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließe, könne in die geplante Kommission aufgenommen werden, heißt es in der Gesetzesnovelle. Damit werde der Vielfalt des Islam besser Rechnung getragen als bisher. Jeder Verband entsendet ein Mitglied in die Kommission, dem die Landesregierung zustimmen muss, und erhält eine Stimme. Aufgabe des Gremiums ist es, über Unterrichtsinhalte zu beraten ebenso wie über Lehrbefähigungen.

Die Opposition sieht allerdings noch Klärungsbedarf. Die Grünen-Fraktion will erst eine Expertenanhörung im Landtag abwarten: „Beim islamischen Religionsunterricht geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir brauchen eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung, bei der unter anderem die Gleichbehandlung der Verbände und Grundrechtsklarheit der Akteure gewährleistet ist“, sagte die schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Sigrid Beer, unserer Redaktion. Wie bei anderen Gesetzentwürfen gelte auch hier die parlamentarische Faustregel, dass kein Gesetz das Parlament so verlasse, wie es hinein komme. Auch bei der SPD-Fraktion gibt es noch keine abschließende Bewertung.

Ende Juli läuft das bisherige Modell aus, auf dem der islamische Religionsunterricht unter deutscher Schulaufsicht bisher beruht. Es sieht vor, dass nur vier Organisationen den gesamten Islam vertreten, darunter auch die Ditib. Deren Sitz ruht aber zurzeit wegen ihrer zu großen Nähe zum türkischen Staat. Künftig könnten auch bosnische oder marokkanische Verbände einen Sitz bekommen.

Islamischer Religionsunterricht wird in deutscher Sprache von in Nordrhein-Westfalen ausgebildeten Religionslehrern gelehrt und trifft auf große Resonanz. Das Schulfach wurde 2018/19 an 234 Schulen erteilt. Ein wissenschaftlicher Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Urteils- und Toleranzkompetenz durch den Unterricht nachweislich stieg.

Dass die Kommission im Unterschied zum Beirat nicht mehr von der Landesregierung gebildet wird, trifft bei Juristen auf Zustimmung: Dem Gebot der Trennung von Kirche und Staat sowie dem Neutralitätsgebot des Staates werde damit besser genügt, meint etwa der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofes, Michael Bertrams. Dennoch hält er die Lösung für verfassungswidrig, weil das Land mit Verbänden zusammenarbeite, die als Religionsgemeinschaften nicht anerkannt seien. Daher ist das Kommissionsmodell auch nur als vorübergehende Lösung konzipiert, die am 31. Juli 2025 ausläuft. Eine höchstrichterliche Entscheidung über die Anerkennung der Verbände als Religionsgemeinschaft steht noch aus.

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