Alarmierender Bericht der Landesregierung Gesetz treibt Prostituierte in NRW in die Illegalität

Düsseldorf · Seit 2017 sollen sogenannte Sexarbeiterinnen in Deutschland gesetzlich besser geschützt sein. Doch nur wenige folgen der Anmeldepflicht. Manche sind jetzt sogar noch gefährdeter als vorher. In NRW befürchten die Behörden deshalb einen massiven Anstieg der Dunkelziffer.

 Fachleute schätzen die Zahl der Prostituierten in Deutschland auf mehrere Hunderttausend.

Fachleute schätzen die Zahl der Prostituierten in Deutschland auf mehrere Hunderttausend.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Nur etwa jede sechste der 42.000 Prostituierten in NRW kommt der seit zwei Jahren gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldepflicht nach. „Es ist zu befürchten, dass sich viele Prostituierte ins Dunkelfeld der Prostitution zurückgezogen haben, wo sie für Behörden und Beratungseinrichtungen nur noch schwer zu erreichen sind“,  heißt es in einem jetzt veröffentlichten Bericht der Landesregierung. Auch die offizielle Bundesstatistik, die voraussichtlich im Sommer vorliegen werde, lasse keine wesentlich höheren Anmeldezahlen erwarten.

Der Bericht ist eine der ersten Untersuchungen, die die Auswirkungen des Bundesgesetzes in der Praxis überprüfen. Die große Koalition hatte das Prostituiertenschutzgesetz im Juli 2017 eingeführt. Es sieht eine Pflicht für Prostituierte zur Anmeldung und alljährlichen gesundheitlichen Beratung vor sowie einen Kondomzwang für Kunden vor.

Dass so viele Betroffene sich der Anmeldepflicht entziehen, hat dem Bericht zufolge unterschiedliche Gründe: Weil die Prostituierten nach der Anmeldung einen Lichtbildausweis bei sich tragen müssten, fürchteten sie, erpressbar zu werden, etwa durch Freier oder Menschenhändler. Denn viele von ihnen gingen dem Gewerbe ohne Wissen ihrer Familien nach. Auch hätten sie Angst vor der Weitergabe ihrer Daten an die Finanzverwaltung. Wer sich der Anmeldepflicht entzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ein solches Verfahren wurde 2018 nach Angaben der Landesregierung in 21 Fällen eingeleitet.

Deutlich wird aus der Untersuchung zugleich, dass infolge des Gesetzes eine Reihe von Nachtclubs geschlossen haben. Die dort früher beschäftigten Frauen böten nun ihre Dienste in noch ungeschützterem Rahmen an, etwa über Internetportale. „Die Landschaft der Sexarbeit gestaltete sich seither zunehmend diffuser“, resümiert der Bericht. Die Angst der Frauen, in die Illegalität abzurutschen, habe neue Möglichkeiten eröffnet, sie auszubeuten und zu erpressen. Verschlechtert habe sich die Lage insbesondere für sogenannte Armuts- und Beschaffungsprostituierte, also etwa Personen, die mit Prostitution ihren Drogenkonsum finanzieren. Das Gesetz sei „in manchen Abschnitten nicht ausreichend an der Lebensrealität von Sexarbeiterinnen orientiert“.

Nordrhein-Westfalens Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach (CDU) kommt zu dem Ergebnis: „Es bestehen begründete Zweifel, ob das Gesetz in der Praxis seinem ursprünglichen Schutzgedanken jemals gerecht werden kann.“ Eine Absicht des Bundes, das Gesetz in absehbarer Zeit zu ändern, sei derzeit dennoch nicht erkennbar.

Experten und Beratungsstellen hatten von Anfang an vor dem Gesetz gewarnt. „Es geht an der Lebenswirklichkeit vorbei und wird als repressiv empfunden“, kritisierte Astrid Gubb, Leiterin der Beratungsstelle Madonna. Das Gesetz biete keinen Schutz, sondern Kontrolle, und es löse Ängste aus.

Dabei besteht laut Experten Handlungsbedarf: Die Lage insbesondere ausländischer Prostituierter war bei einer Anhörung in Berlin als katastrophal bezeichnet worden. Viele Frauen seien traumatisiert und auf Drogen angewiesen, um ihre Situation ertragen zu können. Mehrere Sachverständige stellten eine Verrohung unter Freiern fest und äußerten sich erschüttert über die extremen Sexualpraktiken, die diese als selbstverständlich einforderten.

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