NRW-Schulen Inklusion — das große Experiment

Düsseldorf · Das Gesetz für gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder beschäftigt jetzt den Landtag. Die Debatte ist hitzig. Zu Recht: Die anstehenden Entscheidungen werden NRW auf Jahrzehnte prägen.

 Behinderte und nicht behinderte Kinder sollen künftig gemeinsam unterrichtet werden.

Behinderte und nicht behinderte Kinder sollen künftig gemeinsam unterrichtet werden.

Foto: gms

Manchmal bekommt man Gerechtigkeit und Umweltschutz nicht unter einen Hut. Wie beim gemeinsamen Unterricht mit Behinderten, der sogenannten Inklusion. Berge von Papier lagen unlängst im Landtag aus, als die Anhörung über den Gesetzentwurf anstand, mit dem die Landesregierung innerhalb eines Jahrzehnts den Großteil der behinderten Kinder in allgemeine Schulen bringen will. 600 Seiten Papier schrieben die 100 Sachverständigen voll — macht für die Sitzung Tausende doppelseitiger Kopien.

Die Dimension der Anhörung entspricht freilich der Dimension des politischen Vorhabens dahinter — NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) steht mit dem Jahrhundertprojekt Inklusion am Scheideweg. Jetzt stehen Entscheidungen an, darunter viele Details, die die Schule in NRW auf Jahrzehnte prägen. Entsprechend hitzig ist die Debatte. Eine Bestandsaufnahme.

Worum geht es überhaupt?

Um die Konvention der Vereinten Nationen von 2006 über die Rechte von Behinderten. Artikel 24 verpflichtet die Unterzeichner, darunter Deutschland, "dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden". 2010 beschloss der Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken, "die Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen zu schaffen".

Was bedeutet das?

Nach Ansicht von Rot-Grün eine Umkehrung der Verhältnisse. Derzeit lernt nur gut ein Viertel der Behinderten an Regelschulen. Das Ministerium nimmt für 2023 eine Quote von 65 Prozent an. Ab 2014 soll es einen Rechtsanspruch auf einen Regelschulplatz geben. Unter "Alternativen" vermerkt der Gesetzentwurf lakonisch: "Keine. Dieses Gesetz setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um." Das sehen Kritiker anders. Das System umzukrempeln, sei nicht nötig, erwidert der Verband Lehrer NRW, weil Kinder in Förderschulen nicht vom Bildungssystem ausgeschlossen seien.

Wer zahlt?

Inklusion kostet Geld. Viel Geld. Wie viel genau, weiß noch keiner, weil Inklusion eine Premiere ist — "experimentelle Gesetzgebung" nennt das (ganz ironiefrei) der Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz, der das Land berät. Löhrmann sagt, man habe zu wenig Erkenntnisse über die Kosten. Dreistellige Millionenbeträge kursieren als Schätzung. Konkret nennt der Gesetzentwurf für den "Endausbau" 2025 einen Mehrbedarf gegenüber 2012 von 2250 Stellen, stellt aber zugleich fest, das führe nicht "zu einer Ausgleichspflicht des Landes gegenüber den Gemeinden", die ja den Großteil der Schulen tragen und daher finanziell mit im Boot sitzen.

Dagegen laufen die Kommunalverbände Sturm. In ihrer Stellungnahme zur Anhörung ist die Rede von Inklusion als "Paradigmenwechsel". Wenn das Land sich weigere, die Kosten zu übernehmen, sei das Verfassungsbruch. Diese Auffassung vertritt auch der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling. Er spricht von "Trickserei". Löhrmann droht eine Verfassungsklage.

Wer gilt als behindert?

Das Gesetz spricht von "sonderpädagogischem Förderbedarf". Der kann unter anderem durch Lernstörungen, eine Körperbehinderung oder Autismus begründet sein. Den Antrag auf Feststellung von Förderbedarf können derzeit die Eltern oder die Schule stellen. Die Entscheidung liegt bei der Schulaufsicht — also Schulamt oder Bezirksregierung. Demnächst sollen im Regelfall nur noch Eltern das Antragsrecht haben. Typisch Löhrmann: Sie stärkt erneut die Eltern — gemäß ihrer Maxime, sie entschieden über die Schulentwicklung. Das kritisieren die Schulen. "Wir brauchen ein klar definiertes Verfahren, und wir brauchen es auch in der Hand der Profis, also der Schulen", sagt etwa Rainer Dahlhaus von der Leitungsvereinigung der Gesamtschulen.

Auch mit der Klarheit ist es noch nicht so weit her. Insgesamt steigt in Deutschland die Zahl der Förderschüler, obwohl die Gesamtschülerzahl sinkt. Jüngst kritisierte der Landesrechnungshof, die Anträge auf Förderung, die meist von Regelschulen kämen, würden "so gut wie nie abgelehnt"; "nur selten" führe die Überprüfung durch die Förderschulen zur Rückkehr an die Regelschule. Der Grund? "Für die betreffenden Schulen war dies jeweils mit günstigeren Schüler-Lehrer-Relationen und damit höherem Lehrerstellenbedarf verbunden." Der Vorwurf lautet also: Mehr Förderbedarf gleich bessere Ausstattung — ob das den Kindern hilft, ist zweitrangig. Um solche "Fehlanreize" (Löhrmann) zu vermeiden, sollen für die Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen deshalb feste regionale Stellenbudgets eingerichtet werden.

Wie wird unterrichtet?

Sprach-, seh-, hör- und anderweitig körperbehinderte Kinder sowie solche mit dem Förderschwerpunkt "Emotionale und soziale Entwicklung" sollen die allgemeinen Abschlüsse machen. "Zielgleiches Lernen" heißt das. Lern- und geistig behinderte Kinder sollen zu eigenen Abschlüssen geführt werden ("zieldifferent") — wenn auch nicht immer unbedingt im selben Klassenraum, so doch grundsätzlich im gemeinsamen Unterricht. Das sorgt die Gymnasien, die Qualitätseinbußen fürchten.

Regelschulen dürfen Förderanträge nur stellen, wenn ein Schüler sich oder andere gefährdet oder wenn zielgleiches Lernen nicht möglich ist — aber erst im dritten Schuljahr und nach Klasse 6 gar nicht mehr. Das sei "behindertenfeindlich", kritisiert der Elternverein NRW, weil lernbehinderte Kinder zwei Jahre lang "abgespeist" würden. Und ganz grundsätzlich kritisieren die Eltern: "Das Herunterspielen von vorhandenen Behinderungen als ,Anderssein' hilft vielleicht manchen Eltern, die die Behinderung ihres Kindes nicht wahrhaben wollen. Den Betroffenen hilft es überhaupt nicht, entzieht ihnen vielmehr denkbare Unterstützung."

Und dann sind da noch die radikalen Inklusionisten, denen der Gesetzentwurf nicht reicht. So fordert der Sozialverband VdK einen bedingungslosen Rechtsanspruch. Das Bündnis "Eine Schule für alle" will das Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs abschaffen, weil es diskriminierend sei. Und der Verein "Mittendrin" fordert die rapide Abwicklung der Förderschulen.

Es gehe "nur noch um das Wie der Inklusion, nicht mehr um das Ob", sagte Löhrmann neulich. Selten dürfte ein "Nur" solch ein Gewicht gehabt haben.

(RP)
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