Landesregierung bessert nach Ungeimpfte in NRW dürfen Fahrstunden machen

Exklusiv | Düsseldorf · Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Ein neuer Passus stellt klar: Fahrschüler können mit einem negativen Test weiter praktische Fahrstunden absolvieren. Es gibt allerdings eine Einschränkung.

 Ein Fahrschul-Auto (Symbolfoto).

Ein Fahrschul-Auto (Symbolfoto).

Foto: dpa/Swen Pförtner

Die NRW-Landesregierung hat am Freitag die Coronaschutzverordnung angepasst. Wie ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums von Karl-Josef Laumann (CDU) mitteilte, trete die am Freitag erlassenen Änderungsverordnung am Samstag in Kraft. Dort heißt es, die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten der Fahrschulen sowie der Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis sei übergangsweise auch für nicht immunisierte Personen zulässig. Voraussetzung sei allerdings, dass sie mit der praktischen Ausbildung in der Fahrschule bereits vor dem 24. November begonnen hätten, über einen negativen Testnachweis verfügten und während des gesamten Bildungsangebots und der Prüfung mindestens eine Maske des Standards FFP2 tragen würden.

Die Landesregierung hatte jüngst die Coronaschutzverordnung deutlich verschärft. Seitdem gilt im Freizeitbereich weitgehend die 2G-Regelung, wonach nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu dem entsprechenden Angebot haben.

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