Abschaffen der Maßnahme war „Fehler“ SPD und Grüne fordern für NRW erneute Maskenpflicht im Unterricht

Düsseldorf · Wie kann die vierte Welle gebrochen werden? Die Opposition sieht erhebliche Versäumnisse der Landesregierung. Das weist die Koalition von CDU und FDP zurück. Impfen und Testen stehen im Fokus.

 Die Maskenpflicht wurde in NRW-Schulen Anfang November abgeschafft.

Die Maskenpflicht wurde in NRW-Schulen Anfang November abgeschafft.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Zum Schutz der Kinder in der ansteigenden vierten Corona-Welle fordern SPD und Grüne eine erneute Maskenpflicht im Unterricht. In der Altersgruppe der Fünf- bis 14-Jährigen seien die Neuinfektionsraten am höchsten, sagte der SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag. Die Maske sei ein wirksamer Schutz gegen Infektionen und sie werde von der überwiegenden Anzahl der Kinder, Eltern und Lehrer befürwortet.

Das Abschaffen der Maskenpflicht im Unterricht Anfang November sei ein Fehler gewesen, warf Grünen-Fraktionschefin Josefine Paul Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) vor. „Und Masken sind ein Eingriff, natürlich. Aber sind doch ein vergleichsweise kleiner Eingriff, wenn die Alternative ein scheibchenweiser Lockdown durch Quarantäne ist“, erklärte sie. Gebauer hatte in den vergangenen Tagen betont, das Schutzkonzept mit häufigeren Tests greife an den Schulen.

SPD und Grüne warfen der CDU/FDP-Landesregierung zudem vor, mit ihrer seit diesem Mittwoch geltenden aktualisierten Corona-Schutzverordnung viel zu spät gehandelt zu haben. Außerdem nutze Nordrhein-Westfalen nicht den gesamten Instrumentenkasten, den das Infektionsschutzgesetz des Bundes jetzt biete, betonte Paul. Die Grünen scheiterten mit einem Eilantrag zu dem Thema, der nur die Unterstützung durch die SPD fand. Die AfD sprach sich statt der umfangreichen Beschränkungen für eine 1G-Regelung in den besonders sensiblen Bereichen aus: In Pflegeheimen und Krankenhäusern sollten Menschen mit einem aktuellen Test Zugang bekommen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte im Landtag an, dass er die Impfstellen in NRW auffordern werde, bereits jetzt Angebote für Sechs- bis Zwölfjährige vorzubereiten. In Kürze sei mit einer Zulassung von Impfstoffen für diese Altersklasse durch die Europäische Arzneimittel-Agentur zu rechnen, erläuterte er. Diese Impfstoffe würden voraussichtlich ab dem 20. Dezember ausgeliefert.

„Wir tun alles, um einen erneuten Lockdown zu verhindern“, betonte Laumann. Dazu müssten die neuen Schutzregeln allerdings auch befolgt werden. Zugangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte nützten nichts, wenn Immunitätsnachweise nicht konsequent kontrolliert würden. Laumann appellierte unter anderem an die Akteure in der Wirtschaft, dies zu befolgen und „dazu beizutragen, dass die Lage beherrschbar bleibt.“

Die Lage in den NRW-Krankenhäusern ist nach Laumanns Worten sehr angespannt. „Die Zuwächse auf den Intensivstationen machen mir große Sorgen.“ Die Lage erscheine mit dem Stand von heute in NRW noch beherrschbar. Laumann verwies darauf, dass es Regionen in Deutschland gibt, „die zur Zeit in großer Not sind“. „Solange wir noch freie Intensivkapazitäten haben, können wir, falls erforderlich, helfen.“

Familienminister Joachim Stamp (FDP) plädierte dafür, dass durch eine Änderung im Bundesrecht neben Zahnärzten und Apothekern auch Hebammen und Tierärzte bei den Impfungen mitmachen dürfen. „Weil wir wissen, dass es gerade in der sensiblen Gruppe bei Frauen zwischen 30 und 39 nach wie vor Vorbehalte gibt. Deswegen sind hier Hebammen sicherlich eine Gruppe, die ein großes Vertrauen genießt und ich würde mich sehr freuen, wenn wir hier zu einer solchen Regelung kommen können.“

Im Freizeitbereich gelten jetzt flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit hohem Infektionsrisiko - wieDiskotheken und Clubs ebenso wie bei Tanz- oder Karnevalsfeiern - müssen selbst Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sowie Menschen ohne Impf-Empfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können.

(bora/dpa)
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