Entscheidung des Gerichts Schmallenberg muss Stadthalle nicht für AfD bereitstellen
Schmallenberg · Die Kommune Schmallenberg muss ihre Stadthalle nicht für einen geplanten Parteitag der nordrhein-westfälischen AfD zur Verfügung stellen. Das entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg, wie es am Freitag mitteilte.
Die AfD will bei ihrem Landesparteitag am ersten Dezember-Wochenende ihre Kandidaten für die Landtagswahl im kommenden Mai aufstellen. Die Stadt im Sauerland hatte den Antrag auf Nutzung der Halle aber abgelehnt, die Räumlichkeiten seien bereits belegt.
Die AfD hatte angekündigt, den Veranstaltungsort einzuklagen. Zuvor hatte die rechtspopulistische Partei schon eine Absage von der Kölner Messe erhalten. Gegen den Beschluss aus Arnsberg ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Der AfD-Landesverband hatte nach Angaben des Gerichts am 29. September eine Mail-Anfrage wegen Anmietung des Großen Saals mit „parlamentarischer Bestuhlung“ für 530 Personen an die Stadtverwaltung geschickt. Diese hatte am selben Tag mitgeteilt, dass die Platzkapazitäten das nicht zuließen. Eine Reservierungsanfrage der Stadtkapelle Schmallenberg wurde kurz darauf aber positiv beschieden. Wenig später, ebenfalls noch am 29. September, erklärte die AfD gegenüber der Verwaltung, eine Reihenbestuhlung werde ausreichen. Sie erhielt aber die Antwort, der Saal sei nun vergeben.
Laut Gericht ist das Verhalten der Stadtverwaltung nicht zu beanstanden. Dies habe nicht unterstellen müssen, dass die AfD den Saal in einem zweiten Anlauf dann nur mit Reihenbestuhlung würde anmieten wollen. Die AfD hatte die Delegierten nach früheren Angaben bereits nach Schmallenberg eingeladen. Auf den zuvor geplanten Tagungsort in der Messe Köln hatte die Partei verzichtet. Auch dort hätte die Partei nach eine Absage der Messe den Klageweg beschreiten müssen.