245.000 Menschen im August betroffen Zahl der Langzeitarbeitslosen in NRW sinkt

Düsseldorf · In NRW waren im August 245.000 Menschen als langzeitarbeitslos gemeldet – 8,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Vor allem im Ruhrgebiet sank die Zahl derer, die ein Jahr oder länger keine Arbeit hatten.

 Ein Mann sitzt in einer Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit (Symbolfoto).

Ein Mann sitzt in einer Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit (Symbolfoto).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Dem Arbeitsministerium zufolge waren im August insgesamt 23.000 Menschen weniger langzeitarbeitslos gemeldet als noch 2018, was einem Rückgang von 8,6 Prozent entspricht. Im Ruhrgebiet gibt es demnach fast 11.000 Langzeitarbeitslose weniger als noch vor zwölf Monaten.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte diese Entwicklung mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes, das die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit seit Januar umsetzt. In diesem Jahr wollen die Jobcenter in NRW bis zu 15.000 sozialversicherungspflichtige Jobs fördern, 8700 dieser Stellen seien bereits besetzt.

Auch in Zukunft werde das Ministerium die Umsetzung des Gesetzes mit den Arbeitsmarktpartnern begleiten, sagte Laumann. Er appellierte zugleich an Arbeitgeber, Betroffene und Jobcenter, die vorhandenen Fördermöglichkeiten zu nutzen. „Nur so können wir unser Ziel, mehr langzeitarbeitslose Menschen in Arbeit zu bringen, erreichen“, betonte der Minister.

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes können kleine und mittelständische Unternehmen, Kommunen und Wohlfahrtsverbände eine Förderung beantragen. Unterstützt werden Stellen für Leistungsberechtigte, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz-IV-Leistungen erhalten haben. Für bis zu fünf Jahre fördert ein Lohnkostenzuschuss ihre neuen Jobs – in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent, danach sinkt er jährlich um zehn Prozent. Ebenfalls unterstützt werden Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, mit einem Lohnkostenzuschuss für maximal zwei Jahre. Für sie beträgt der Zuschuss im ersten Jahr 75 und im zweiten Jahr 50 Prozent des Lohns.

Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die ein Jahr und länger bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind (gemäß § 18 I SGB III). Langzeitarbeitslose haben weniger gute Chancen, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

(kess/epd)
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