Gericht: Wunschnachname "Koe" geht nicht

Düsseldorf (RP). Eine transsexuelle Frau ist in Düsseldorf mit dem Versuch gescheitert, ihren Nachnamen in "Koe" umzuwandeln. "Kö", egal in welcher Schreibweise, sei kein Nachname, sondern eine Abkürzung für die Prachtmeile Königsallee in der Landeshauptstadt, entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (Az.: K 120/10). Das Kürzel gehöre zum Allgemeingut der Stadt.

Nach der Geschlechtsumwandlung hatte die Klägerin den mütterlichen Nachnamen ablegen wollen.

(RP)
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