Burgplatz-Schläger müssen in Haft

Bis zu dreieinhalb Jahre Haft hat das Landgericht gestern gegen zwei junge Duisburger verhängt, die vor einem Jahr nachts am Burgplatz eine Schlägerei angezettelt hatten. Ein 33-Jähriger wurde dabei so schwer verletzt, dass er zeitlebens arbeitsunfähig bleiben wird.

Jorge G. wird lebenslang darunter zu leiden haben, was aus einem Zwist vor einem Jahr zwischen zwei Gruppen am Burgplatz entstand. Geburtstagsgäste eines Eiscafés legten sich spätnachts mit einem hünenhaften Schläger (18) und dessen Kumpan (19) an, die aus Duisburg zu Besuch an der Rheinpromenade waren. Erst flogen leere Flaschen, dann prügelte das Duisburger Duo auf die Gegner los. Als G. aus dem Eiscafé heraus schlichten wollte, wurde er durch einen Fausthieb des 18-Jährigen niedergestreckt, verlor zwei Zähne. Schlimmer: Er schlug mit dem Hinterkopf auf dem Pflaster auf, erlitt massive Hirnverletzungen, lag wochenlang im Koma, kann wohl nie wieder arbeiten. Gestern wurde der ältere Täter wegen schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, der hünenhafte Schläger zu dreieinhalb Jahren.

Ursprünglich ging die Anklage von versuchtem Totschlag aus. Der 1,95 Meter große, 93 Kilogramm schwere Hauptangeklagte (jetzt 19) soll mit dem Kumpan auf den am Boden liegenden Schwerverletzten noch eingetreten haben. Ein dritter Kumpel aus Duisburg (21) war während der brutalen Attacken weggerannt, dafür wegen unterlassener Hilfeleistung zu 300 Euro verurteilt worden. Doch im Prügel-Prozess, der Anfang Mai begonnen hat, wurde die massive Anklage gegen das Duo dann fallengelassen. "Wir wissen, dass die Angeklagten einige Gegner getreten haben – auch, als die schon am Boden lagen", so das Gericht gestern nach 20 Prozesstagen. Doch sei aufgrund der damals "unübersichtlichen Situation" bei der Prügelei unklar, welchen Gegner die Angeklagten getreten hatten. Für gesichert hielt die Kammer, dass Jorge G. damals allein durch einen "wuchtigen Faustschlag" des 18-Jährigen niedergestreckt und zeitlebens geschädigt wurde. Wegen eines Schädel-Hirn-Traumas musste dem kaum 1,70 Meter großen, schmächtigen Mann, der zuvor als Maler und Aushilfskellner jobbte, zunächst ein Teil des Schädelknochens entfernt werden. Monate brauchte er, um Bewegungen wieder koordinieren zu lernen, Gedanken fassen und auszuführen. Äußerlich ist ihm nach mehreren Operationen kaum noch etwas anzumerken. Doch erst vor wenigen Tagen musste ihm ein amtlicher Betreuer zugeteilt werden, weil G. sein Leben trotz aller Mühen nicht in den Griff bekommt, seine Arznei nicht regelmäßig nimmt, keinen Überblick über seine Finanzen hat.

"Dass es mit leidtut" – mit diesem ungelenken Halbsatz hatten die Angeklagten zuletzt zu G. hinübergenickt, der als Nebenkläger im Prozess saß. Ob das aufrichtig war, bezweifelte Nebenkläger-Anwältin Caren Baumbach nach dem gestrigen Urteil. Mit dem Strafmaß "sind wir zufrieden", sagte sie für Jorge G., der verlegen lächelnd danebenstand. Ob er nun Pläne für sein Leben hat? "Ja", sagte er. "Ich möchte aber nicht drüber reden." Eine Reaktion auf das Urteil ließen sich die Angeklagten nicht anmerken. Scheinbar ungerührt nahm der 19-Jährige hin, dass er vom Gericht als "vielfach vorverurteilt" bezeichnet wurde. Und der 18-jährige Hüne musterte die Gesichter von Zuschauern, als das Gericht trotz "hoher Intelligenz" bescheinigte, "dass bei ihm die Neigung zu körperlichen Attacken tief verwurzelt ist". Zweimal war er wegen Prügeleien vorbestraft. Aber: Vier Tage vor der Tatnacht hatte er am Duisburger Bahnhof drei Jugendliche "förmlich der Reihe nach zusammengeschlagen", so das Gericht gestern. Sogar vier Tage nach den laut Gericht "fürchterlichen Verletzungen" bei G. hat der 18-Jährige den weggelaufenen Kumpan vom Burgplatz sogar noch aufgespürt und ihn als vermeintlichen Verräter jener Burgplatznacht verprügelt.

(RP)
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