Vorsorge-Serie Was Sie zum Organspendeausweis wissen müssen

Düsseldorf · Seit vielen Jahren sind nur wenige Deutsche bereit, nach ihrem Tod Nieren, Herz oder Leber zu spenden. Dabei ist es einfach, genau festzulegen, welche Organe zur Weitergabe infrage kommen. Sieben Fragen und Antworten.

Eine Spende von Organen kann Leben retten. Doch in Deutschland ist die Zahl der Organspenden im europäischen Vergleich eher gering. 932 Menschen haben im Jahr 2019 nach ihrem Tod Organe gespendet. In Spanien sind es beispielweise mehr als viermal so viele, in Kroatien und Portugal dreimal so viele. Dabei kann jeder schnell, einfach und kostenlos entscheiden, seine Organe zu spenden – mit dem sogenannten Organspendeausweis.

Was regelt der Ausweis? Der Besitzer kann mittels weniger Angaben einer Organ- oder Gewebespende uneingeschränkt zustimmen oder sie kategorisch ablehnen. Zudem hat er die Möglichkeit, nur bestimmte Organe oder Gewebe für eine Spende freizugeben. Möchte der potenzielle Organspender die Entscheidung nicht sofort und nicht alleine treffen, so kann er auch eine Person bestimmen, die im Fall des Todes über eine Spende entscheiden darf. Es ist dabei möglich, jede Entscheidung jederzeit zu ändern. Dazu müssen lediglich ein neuer Ausweis angefertigt oder die Angaben geändert werden.

Wie wird der Ausweis beantragt? Es gibt viele Wege, einen Organspendeausweis zu erhalten. Eine ärztliche Voruntersuchung ist bei all diesen Optionen nicht nötig. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verschickt den Ausweis als Plastikkarte oder in Papierform nach Hause – auf Wunsch auch in anderer Sprache. Alternativ können die benötigten Daten online unter www.organspende-info.de angeben und der Ausweis im Anschluss ausgedruckt werden. Auch in vielen Apotheken, Hausärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und städtischen Ämtern wie Einwohnermeldeämtern liegen Organspendeausweise aus.

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Wo muss der Ausweis aufbewahrt werden? Organspender sollten den Ausweis unbedingt jederzeit bei sich führen, zum Beispiel im Portemonnaie. So ist gewährleistet, dass er sofort gefunden wird. Organspender sollten ihre die Angehörigen ebenfalls über ihren Willen informieren, da diese befragt werden, wenn der Patient nicht mehr selbst ansprechbar ist und keine schriftliche Erklärung zur Organspende abgegeben hat.

Welche Voraussetzungen für eine Organspende gibt es? Eine Grundbedingung ist, dass der Tod des Spenders zweifelsfrei festgestellt wird. Das bedeutet, dass bei einer verstorbenen Person „der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden ist“, wie die BZgA auf ihrer Homepage angibt. Erst dann können Ärzte veranlassen, dass Organe oder Gewebe transplantiert werden. Zudem muss der Verstorbene der Organspende vorher zustimmen - zum Beispiel mit dem Organspendeausweis. Mit 16 Jahren ist dies möglich, Eltern haben kein Mitspracherecht. Eine Altersobergenze für Organspenden gibt es nicht.

Auch wenn eine Person spenden möchte, gibt es keine Garantie dafür. Es ist wichtig, dass gespendete Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind. Das entscheiden Ärzte. Spenderorgane, die diese Prüfung nicht bestehen, werden nicht übertragen. Entscheidend dabei ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium nicht das kalendarische Alter des Spenders, sondern das biologische Alter, also der Zustand der Organe und Gewebe. Auch der allgemeine Gesundheitszustand des Verstorbenen spielt eine Rolle. Bei einer akuten Krebserkrankung oder einer HIV-Infektion werden Organe nicht transplantiert. Bei anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte, ob eine Organspende dennoch in Frage kommt.

Welche Organe können gespendet werden? Das ist gesetzlich streng geregelt. In Deutschland dürfen Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm gespendet werden. Als Gewebe gilt das für die Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus der Bauchspeicheldrüse oder der Leber gewonnen werden.

Gibt es eine Pflicht zur Organspende? Nein. Ein Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der in diese Richtung ging, fand im vergangenen Jahr keine Mehrheit im Bundestag. Spahn wollte, dass grundsätzlich jeder Organspender ist, bis er explizit widerspricht. Der Deutsche Bundestag hat stattdessen am 16. Januar 2020 das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ verabschiedet. Das beinhaltet, dass eine Organspende weiterhin nur dann zulässig ist, wenn der potenzielle Organspender zu Lebzeiten einwilligt oder Angehörige zustimmen.

Welche Rechte haben Ärzte und Verwandte bei der Entscheidung? Beide müssen den Willen des Verstorbenen befolgen, der zum Beispiel im Organspendeausweis festgehalten ist. Ist er Organspender, werden seine Organe, die für eine Spende in Frage kommen, nach dem Tod entnommen. Ist er hingegen nicht bereit, Organe zu spenden, dürfen Ärzte oder Verwandte dies auch nicht veranlassen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht klar beziehungsweise nirgendwo festgelegt, so entscheiden die nächsten Angehörigen nach ihren Vorstellungen.

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