Gegen Tinnitus und Angststörungen Die ersten Gesundheitsapps auf Rezept

Bonn · In Deutschland gibt es erstmals zwei Gesundheitsapps auf Rezept. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach von einer „Weltneuheit“.

Eine Frau tippt auf ihrem Smartphone (Symbolfoto).

Eine Frau tippt auf ihrem Smartphone (Symbolfoto).

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn nahm am Dienstag die beiden ersten verschreibungsfähigen Apps in das neue Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf. Es handelt sich um eine App, die Patienten mit chronischem Tinnitus eine Verhaltenstherapie anbietet, sowie um eine App für Patienten mit Symptomen von bestimmten Angststörungen.

Das Verzeichnis wird fortlaufend ergänzt. Dem BfArM zufolge befinden sich derzeit 21 weitere digitale Anwendungen in der Prüfung. Für weitere 75 Anwendungen wurden demnach bereits Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt.

Im DiGA-Verzeichnis werden digitale Gesundheitsanwendungen gelistet, die zuvor als Medizinprodukt CE-zertifiziert wurden, zusätzlich vom BfArM in einem sogenannten Fast-Track-Verfahren geprüft wurden und damit vom Arzt verschrieben oder bei entsprechender Diagnose direkt von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von einer „Weltneuheit“. „Deutschland ist das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt“, erklärte der Minister.

BfArM-Präsident Karl Broich betonte, mit der erstmalig systematischen und zügigen Prüfung digitaler Gesundheitsanwendungen im Fast-Track-Verfahren leiste das Bundesinstitut „einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“.

Die Bewertungszeit liegt bei drei Monaten. Dabei prüft das BfArM, ob eine App die vorgeschriebenen Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit sowie Qualität erfüllt. Auch muss der Hersteller einen Nachweis für positive Versorgungseffekte vorlegen.

Falls der Hersteller dafür noch keine ausreichende Grundlage hat, es dazu aber bereits vielversprechende Daten gibt, kann eine App ausnahmsweise in die Liste aufgenommen werden. Die notwendige Studie sollte dann in der Regel binnen einem Jahr vorliegen.

(ahar/AFP)
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