Carsharing So klappt es mit dem Autoverleihen

Autos stehen die meiste Zeit ungenutzt in Garagen und auf Parkplätzen herum. Warum sie also nicht mit anderen teilen? Das ist eine gute Idee, doch es gibt einige Dinge zu beachten.

 Vor dem privaten Verleih des Autos, klären beide Parteien besser, wie sie mögliche Fallstricke umgehen.

Vor dem privaten Verleih des Autos, klären beide Parteien besser, wie sie mögliche Fallstricke umgehen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Vor allem in Metropolen entscheiden sich immer mehr Menschen gegen ein eigenes Fahrzeug. Sie organisieren sich bei Bedarf ein Auto für eine Tour, einen Tag oder auch ein ganzes Wochenende. Wie aber sieht der umgekehrte Weg aus, wenn private Autobesitzer ihr Fahrzeug verleihen oder vermieten? Sein Auto mal kurzfristig im Bekanntenkreis verleihen, ist nicht unüblich. Doch sollten sich Halter darüber klar sein, wer im Zweifel haftet.

Grundsätzlich sind Entleiher in der Pflicht und müssen für alle entstehenden Schäden aufkommen, so Anwältin Daniela Mielchen. Komme es zu einem Unfall, werde aber die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs die Schäden bei dem Unfallbeteiligten übernehmen. „Besteht eine Vollkaskoversicherung, reguliert sie den Schaden am eigenen Fahrzeug.“ Für alle weitergehenden Zahlungen, wie etwa Selbstbeteiligungen oder Höherstufungen, müssen jedoch Entleiher aufkommen.

Besonders dann, wenn weder eine Voll- noch Teilkaskoversicherung besteht, rät Anwältin Mielchen dazu, Haftungsfragen vorab anzusprechen. Und auch, sie schriftlich zu fixieren. „Das ist wichtig, um insbesondere dem Fahrzeugentleiher zu verdeutlichen, welche Pflichten er übernimmt“, sagt die Expertin. „Es ist auch sinnvoll festzuhalten, welche Vorschäden das Auto hat.“ Auch der ADAC rät zu Schriftlichem und bietet online Musterschreiben an.

Wer sein Auto an Freunde und Bekannte weitergibt, muss neben der wichtigen Frage der Haftung und Versicherung auch dafür sorgen, dass alle wichtigen Papiere an Bord sind. „Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Fahrer immer dabeihaben. Sie ist der Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde“, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer sein Fahrzeug anderen überlasse, müsse zudem vorher prüfen, ob der Nutzer auch im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

 Bevor das Auto ungenutzt auf dem Parkplatz steht, kann man es auch mit anderen teilen.

Bevor das Auto ungenutzt auf dem Parkplatz steht, kann man es auch mit anderen teilen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Das Verleihen seiner Versicherung zu melden, ist hingegen nicht zwingend notwendig. „Allerdings ist es sinnvoll, sich die eigenen Versicherungsbedingungen genau anzuschauen, denn möglicherweise wurde der Versicherungsschutz auf bestimmte Fahrer oder Personengruppen wie die Familie begrenzt“, sagt Daniela Mielchen.

In der Regel kann die Police auch vorübergehend erweitert werden. Gefährdet ist der Versicherungsschutz in keinem Fall. „Die Versicherung zahlt, erhebt aber in der Regel die höheren Kosten für den zusätzlichen Fahrer und fordert möglicherweise auch eine Vertragsstrafe.“

Wer sein Auto allerdings regelmäßig in fremde Hände gibt und hierfür Geld nimmt, wird auch juristisch anders behandelt. „Leihe und Miete sind nicht das gleiche“, sagt Daniela Mielchen. „Bei der Leihe stellt der Verleiher dem Entleiher den Gegenstand kostenlos zur Verfügung. Bei der Miete hingegen wird der Gegenstand gegen Zahlung eines vereinbarten Mietzinses überlassen.“ Wer sein Auto regelmäßig privat vermiete, müsse auch beachten, dass die Einnahmen hieraus nur bis zu einer Grenze von 256 Euro pro Jahr steuerfrei seien.

Die gilt auch, wenn das Fahrzeug über Portale angeboten wird. Versichert wird der Wagen für die Zeit der Vermietung über die Plattform, die dafür eine Provision erhält. Solche Portale sind aber nicht unumstritten.

„Wer ein Fahrzeug gewerbsmäßig vermietet, muss es nach geltendem Recht auch so bei der Zulassungsstelle anmelden und versichern“, erklärt Michael Brabec vom Bundesverband der Autovermieter (BAV). „Dann ist eine jährliche Hauptuntersuchung Pflicht und auch die Versicherung stuft den Wagen anders ein.“

Damit werde der besonderen Beanspruchung von Mietautos Rechnung getragen. Dass von privat angebotene Mietfahrzeuge auf solchen Portalen in sehr vielen Fällen nicht diese strengeren Bedingungen erfüllten, halte der BAV für unzulässig. Hinzu kommt: Wer dort miete, habe entsprechend auch keine Gewährleistung über den sicheren technischen Zustand des Mietwagens. Bei einem professionellen Autovermieter oder Carsharing-Anbieter hingegen sei das der Fall.

Auch Daniela Mielchen sieht die private Autovermietung über gewerbliche Plattformen zumindest als umstritten an. „Jeder, der das macht, sollte regelmäßig prüfen, ob sein Handeln nicht als gewerblich eingeordnet werden könnte. Denn dann könnten mögliche Steuernachzahlungen und Bußgelder drohen.“

Auch müsse ein Autobesitzer klären, ob die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung das Vermieten auf einer gewerblichen Plattform zulasse. Auf der sichereren Seite seien Autofahrer daher, wenn sie ihr Auto rein privat weitergeben würden.

Ob Verleihen oder Vermieten – sein Auto zu teilen, hält der Verkehrsclub Deutschland (VCD) grundsätzlich für den richtigen Weg: „Im Schnitt 23 von 24 Stunden steht ein Auto herum, das Carsharing ist daher ein guter Ansatz“, sagt Stephan Oldenburg vom VCD. Speziell in ländlichen Regionen, wo es weniger professionelle Carsharing-Angebote gebe, sei das private Teilen eines Autos ein guter Weg, Mobilität und Nachhaltigkeit zu kombinieren.

Leider sei die Versicherungswirtschaft hier noch sehr zurückhaltend und biete zu wenig Angebote für privates Carsharing an. „Geht es darum, einen Versicherungsvertrag für mehrere Personen abzuschließen, scheuen viele Versicherungen offenbar das Risiko“, so Oldenburg.

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