Ausgefallene Tour „Alles ohne Strom“ Fans der Toten Hosen bekommen Geld zurück

Düsseldorf · Für die ausgefallene Tour „Alles ohne Strom“ der Toten Hosen werden die Ticketkosten vollständig erstattet. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichts Traunstein. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Ticketvermittler geklagt. Für die Erstattung gibt es einen Musterbrief.

 Die Tour „Alles ohne Strom“ der Toten Hosen im Jahr 2020 fiel wegen der Corona-Pandemie aus.

Die Tour „Alles ohne Strom“ der Toten Hosen im Jahr 2020 fiel wegen der Corona-Pandemie aus.

Foto: VZ NRW/ adpic

An Tagen wie diesen kann sich manch ein Fan der Toten Hosen über eine Rückerstattung freuen. Im Jahr 2020 war die Tournee „Alles ohne Strom“ der Düsseldorfer Punkrock-Band wegen der Corona-Pandemie abgesagt worden. Die Tour wurde nicht verschoben, sondern fiel aus. Viele warteten laut Verbraucherzentrale seitdem vergeblich auf die vollständige Erstattung der Ticketkosten. Das könnte sich nach dem jüngsten Urteil des Landgerichts Traunstein bald ändern.

„Das Gericht hat bestätigt, dass die ,Kauf mich GmbH’ zur Erstattung des Ticketpreises inklusive der gezahlten Vorverkaufsgebühr verpflichtet ist”, erklärt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Die „Kauf mich GmbH” habe als Ticketvermittlerin den Verkauf und die Rückabwicklung sämtlicher Tourneekarten der Düsseldorfer Band geregelt. Laut Handelsregister sei es ein Unternehmen der Band, das den Fan-Shop betreibe und den Ticketverkauf abwickle, sagt die Juristin der Verbraucherzentrale. Die „Kauf mich GmbH“ habe bei den 2020 ausgefallenen Konzerten aber nicht den gesamten Kaufpreis erstattet, sondern die Vorverkaufsgebühr einbehalten. Außerdem habe sie den Erstattungsanspruch über das Online-Kundenkonto auf Ende Oktober 2020 befristet. Zu Unrecht, wie das Landgericht Traunstein am Montag urteilte.

„Wir wissen nicht genau, wie viele Verbraucher betroffen sind. Aber bei den Konzertgrößen kann man von Hunderttausenden ausgehen“, sagt Husemann. Nach der Absage der Tournee im Frühsommer 2020 habe es zahlreiche Beschwerden gegeben; inzwischen sei die Zahl zurückgegangen.

Husemann bezeichnet das Geschäftsgebahren des Anbieters als dreist: „Die Vorverkaufsgebühren waren beim Kauf nicht ausgewiesen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher konnten also gar nicht wissen, ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden.” Einer Ticketkundin seien für vier Tickets nur 189,60 Euro von dem bezahlten Gesamtpreis in Höhe von 212 Euro erstattet worden. Beim Verkauf der Tickets sei explizit dieser Gesamtpreis sowie eine Gebühr für Porto und Verpackung, jedoch keine Vorverkaufsgebühr verlangt worden. Diese intransparente und willkürliche Praxis hat das Landgericht Traunstein nun für unzulässig erklärt.

Willkürlich sei auch die Frist, die der Ticketvermittler den Kunden gesetzt habe, um Erstattungsansprüche über das Online-Kundenkonto einzureichen. „Verbraucher können ihre Ansprüche innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren geltend machen”, sagt Husemann. Bei einem Ticketkauf im Jahr 2019 also bis Ende des Jahres 2022. Eine Verkürzung der Frist sei nicht zulässig.

Die Verbraucherzentrale NRW war bereits im Dezember 2020 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Traunstein gegen die Praxis von „Kauf mich GmbH“ im Zusammenhang mit der abgesagten „Alles ohne Strom“-Konzerttournee der Toten Hosen vorgegangen (Az.: 7 O 1732/20).Jetzt bestätigte das Landgericht Traunstein auch im Hauptsacheverfahren die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Ticketvermittler hat eine einmonatige Frist, um in Berufung zu gehen.

„Wir haben jetzt zwei Urteile, die in die gleiche Richtung weisen: das aktuelle und das Urteil von Juni 2021 gegen Eventim“, sagt Husemann. Im Juni 2020 hatte das Landgericht München entschieden, dass Eventin den vollständigen Kaufpreis erstatten müsse. auch dort waren Gebühren einbehalten worden. “Hier zeigt sich, dass Verbraucher hartnäckig bleiben sollten, auch wenn sich Anbieter querstellen oder ihre Kunden abwimmeln wollen“, sagt Husemann.

Eine Stellungnahme des Ticketvermittlers wurde von der Redaktion per Telefon und per E-Mail angefragt. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

Info Um die Erstattung unkompliziert zu beantragen, stellt die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief zur Verfügung: www.verbraucherzentrale.nrw/node/74528

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