Gesetzesänderung BKA will über YouTube fahnden
Düsseldorf (RPO). Die Veränderungen im Internet zollen ihren Tribut. Jetzt prüfen Experten des Bundesinnenministeriums, ob die Polizei Fahndungsaufrufe, -fotos und Aufnahmen von Überwachungskameras bei Plattformen wie YouTube und Myspace ins Netz stellen darf.
"Über diesen Weg können Aufrufe schneller und weiter verbreitet werden, problematisch ist die Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte", sagte Christian Sachs, ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, der "Frankfurter Rundschau" mit.
Das Bundeskriminalamt habe großes Interesse an dieser Art der Fahndung, die Rechtslage sei aber noch nicht hinreichend geklärt. Es werde auch geprüft, ob die Strafprozessordnung geändert werden müsse, um die Suche über das Web 2.0 zu ermöglichen.