"Geplante Obsoleszenz" Mehr Schutz vor eingebautem Verschleiß in Geräten gefordert

Berlin · Die Opposition im Bundestag fordert einen besseren Schutz der Verbraucher vor dem eingebauten Verschleiß von Elektrogeräten. Bei der sogenannten "geplanten Obsoleszenz" handelt es sich um den mutmaßlich absichtlichen Einbau von Sollbruchstellen, die die Lebensdauer von Geräten wie Handmixern oder Elektrozahnbürsten beschränken.

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"Dieses Verbraucher- und Umweltproblem muss angegangen werden", sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nicole Maisch, dem Berliner "Tagesspiegel" vom Donnerstag.

Maisch schlug vor, die Gewährleistungsfrist in Deutschland von zwei auf vier Jahre auszuweiten. Zudem solle die Beweislast, dass ein Produkt schadhaft war, nicht schon nach einem halben Jahr beim Kunden liegen, sondern erst nach anderthalb Jahren.

Die Linksfraktion plant dem Bericht zufolge, Hersteller zu verpflichten, Mindestnutzungszeiten für Geräte zu garantieren. Ein entsprechender Vorstoß der Linkspartei war im vergangenen Jahr gescheitert. "Wir finden den Antrag nach wie vor gut und werden ihn bei Gelegenheit wieder einbringen", sagte der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion, Ralph Lenkert, dem "Tagesspiegel".

Die Unionsfraktion im Bundestag hingegen sieht nach Angaben ihrer Verbraucherschutzbeauftragten Mechthild Heil keinen Handlungsbedarf. "Es wird unterstellt, dass die Sollbruchstellen absichtlich eingebaut werden. Aber momentan ist das nur ein Bauchgefühl, für das es keine Beweise gibt", sagte Heil der Zeitung.

Eine Sprecherin des Bundesverbraucherministeriums in Berlin verwies auf die seit Juni geltende EU-Richtlinie über Verbraucherrechte.

Danach müssten Kunden schon beim Kauf auf wesentliche Merkmale eines Produkts hingewiesen werden, die möglicherweise nicht den Erwartungen entsprächen und die Lebensdauer eines Geräts verkürzen könnten. "Ein versteckter Hinweis auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung reicht nicht", sagte die Sprecherin. Anderweitige Pläne gebe es von Seiten der Regierung bislang nicht.

In Frankreich soll eingebauter Verschleiß künftig als Betrug gewertet und als Straftatbestand in das Verbraucherschutzgesetz aufgenommen werden. Herstellern drohen dann bis zu zwei Jahre Haft sowie eine Geldstrafe von 300.000 Euro. Für das Vorhaben - ein Vorschlag der Grünen - stimmte die Nationalversammlung in der vergangenen Woche. Es ist Teil des neuen Energiewende-Gesetzes in Frankreich, das aber noch den Senat passieren muss.

Eingebauter Verschleiß schade der Umwelt und der Kaufkraft der Franzosen, argumentieren die Grünen-Politiker, die gegen die absichtlich verkürzte Lebensdauer elektronischer Geräte zu Felde ziehen. Der Unternehmerverband Medef fordert, dass die Maßnahme gestrichen wird.

Die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte im März 2013 eine in ihrem Auftrag verfasste Studie veröffentlicht, wonach die Industrie bei Elektrogeräten immer häufiger den vorzeitigen Verschleiß der Produkte mit einplant. Die Untersuchung listete eine Vielzahl an betroffenen Produkten und Produktgruppen auf.

Beispiele waren Fernseher oder Videogeräte, bei denen die verwendeten Elektronik-Bauteile nicht ausreichend stark ausgelegt sind, oder Küchengeräte wie Handmixer, bei denen die verbauten Kunststoffzahnräder bauartbedingt früh kaputt gehen. Ähnlich sieht es laut der Studie bei Notebooks oder elektrischen Zahnbürsten aus, bei denen Akkus fest verbaut sind und nicht ausgewechselt werden können.

(AFP)
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