Razzia bei Tochtergesellschaft Clearstream Cum-ex-Verdacht bei Deutscher Börse

Eschborn · Wieder mal geht es um die dubiosen Aktiendeals. Mitarbeiter der Börsen-Abwicklungstochter Clearstream stehen im Verdacht, Kunden dabei geholfen zu haben. Bei diesen Geschäften wurde Kapitalertragsteuer doppelt erstattet.

Cum-ex-Verdacht: Razzia bei Deutsche-Börse-Tochter
Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Die Affäre um den vemuteten Steuerbetrug bei sogenannten Cum-ex-Geschäften zieht weitere Kreise. Am Dienstag haben Fahnder im Auftrag der Kölner Staatsanwaltschaft die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream in Eschborn durchsucht. Der Verdacht der Ermittlungsbehörden richtet sich nicht nur gegen Kunden, sondern auch gegen Mitarbeiter des Unternehmens.

Sie sollen den Kunden dabei geholfen haben, sich unberechtigterweise Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Ein Sprecher der Deutschen Börse bestätigte die Durchsuchungen „im Rahmen internationaler Ermittlungen in Sachen Cum-ex“. Das Unternehmen kooperiere „wie bereits in der Vergangenheit mit den Ermittlungsbehörden vollumfänglich“. Die Staatsanwaltschaft Köln, die bei diesen Razzien federführend ist, bestätigte die Ermittlungen ebenfalls, wollte aber darüber hinaus keine Angaben zu den Durchsuchungen machen.

Cum-ex ist seit Jahren ein großes Thema. Es hat deswegen schon zahllose Razzien bei Banken gegeben, gegen deren Mitarbeiter (bei der Deutschen Bank beispielsweise stehen unter anderem die Ex-Konzernlenker Josef Ackermann und Anshu Jain sowie der frühere Investmentbankchef Garth Ritchie unter Verdacht) genauso ermittelt wird wie jetzt offenbar gegen mehrere Beschäftigte des Unternehmens Clearstream.

Dahinter verbirgt sich eine Dienstleistungtochter der Deutschen Börse. Deren Aufgabe ist vor allem die Verwahrung und Abwicklung von Wertpapiergeschäften. Ein zentraler Service, der mit Erlösen von mehr als 700 Millionen Euro immerhin für ein Viertel der Konzernumsätze steht. Schon im April des vergangenen Jahres hatte es eine Razzia bei Clearstream gegeben, im Jahr davor bei der Konzernmutter.

Der Trick bei solchen Geschäften ist immer derselbe. A besitzt Aktien eines Unternehmens, B nicht. Trotzdem verkauft B Aktien an C. Das nennt man Leerverkauf – die Veräußerung von Papieren, die man gar nicht besitzt. Anschließend wird Dividende gezahlt. 75 Prozent davon kassiert A, der Rest geht als Kapitalertragsteuer (die sich A später erstatten lassen kann) an den Staat. Soweit alles in Ordnung.

Nach der Ausschüttung verkauft A seine Aktien an B. Die Papiere sind nach der Dividendenzahlung in der Regel weniger wert, also zahlt B einen geringeren Preis. Er bekommt aber auch die Dividende. B gibt die Aktien jetzt an C weiter – man erinnere sich an den Leerverkauf – und überlässt ihm auch noch die Netto-Dividende. Für die restlichen
25 Prozent lässt sich C eine Steuerbescheinigung ausstellen. Jetzt gibt C die Aktien wieder an A zurück. Alles ist wieder wie am Anfang – nur dass A und C sich Steuern erstatten lassen können, obwohl nur A tatsächlich welche gezahlt hat.

So weit das System, das lange umstritten war, weil Steuerexperten das Vorgehen lange als legalen Steuertrick bewertet hatten, mit dem Beteiligte ein Schlupfloch in der Gesetzgebung genutzt hätten. Seit einigen Jahren gilt „Cum-ex“ bei den Strafverfolgungsbehörden aber nahezu einhellig als Steuerhinterziehung. Erst 2012 wurde den Deals per Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben. Auf mehr als fünf Milliarden Euro hat das Bundesfinanzministerium im vergangenen Jahr den entstandenen Schaden taxiert, Steuerfahnder gehen von der doppelten, andere Schätzungen gar von der sechsfachen Summe aus. Auch andere europäische Länder sind davon betroffen.

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