Verfassungsbeschwerde eingelegt Unternehmen wehren sich gegen Lohnerhöhung in der Altenpflege

Berlin · Mit einer Verfassungsbeschwerde wehren sich Pflegeunternehmen gegen deutliche Lohnerhöhungen in der Branche. Das im Juni beschlossene Pflegegesetz beschränke die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen, sagte Rainer Brüderle, Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes.

 Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der FDP im Deutschen Bundestag, Rainer Brüderle.

Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der FDP im Deutschen Bundestag, Rainer Brüderle.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Durch das neue Gesetz sollen ab September 2022 nur jene Pflegeeinrichtungen Leistungen abrechnen können, die ihre Pflegekräfte nach Tarif, nach dem kirchlichen Arbeitsrecht oder mindestens in gleicher Höhe bezahlen. Von den rund 1,2 Millionen Pflegekräften wird derzeit nur etwa die Hälfte tariflich entlohnt.

„Die Bundesregierung will irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten, im Zweifel sogar von einzelnen Häusern, jetzt zum Standard erklären“, sagte der ehemalige FDP-Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle. Das sei Willkür und widerspreche demokratischer Legitimation. Die Änderungen schafften einen faktischen Tarifzwang und verletzten somit die Unternehmen in ihren Grundrechten auf Tarifautonomie, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung.

Auch der Bundesverband privater Anbieter (bpa) und der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe (VDAB) unterstützen die Verfassungsbeschwerde zusammen mit dem bpa Arbeitgeberverband, nach eigenen Angaben der größte deutsche Arbeitgeberverband für die private Sozialwirtschaft. „Wenn die private professionelle Pflege weiter eine tragende Rolle in der Versorgung spielen soll, braucht es unternehmerische Spielräume, Respekt vor Grundrechten und Anreize für Innovationen und Investitionen“, sagte der VDAB-Vorsitzende Stephan Baumann.

Mit der Pflegereform soll neues Personal in der Altenpflege gewonnen werden. Neben der tariflichen Bezahlung von Pflegekräften sieht sie unter anderem auch einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel sowie Zuschüsse für Pflegebedürftige vor.

(ala/epd)
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