Laut und umweltschädlich Umweltschützer raten von Gartengeräten für Laub ab

Düsseldorf · Laubsauger und Laubbläser kommen im Herbst besonders häufig zum Einsatz und in den Einkaufswagen. Die Geräte erleichtern zwar die Gartenarbeit, können aber negative Folgen für Mensch und Umwelt haben.

 Ein Laubbläser im Einsatz.

Ein Laubbläser im Einsatz.

Foto: dpa-tmn/Daniel Bockwoldt

Laubsauger und Laubbläser sind im Herbst für viele Gartenbesitzer praktische Helfer. Derzeit werben viele Baumärkte, Gartencenter und Online-Händler mit Angeboten. Günstige Modelle gibt es bereits für unter 30 Euro, Markenware ab rund 100 Euro. Doch Verbraucher müssen beim Kauf und Gebrauch viel beachten.

Das Umweltbundesamt gibt an, dass die Geräte für die meisten Privathaushalte wegen ihrem Preis und den Betriebskosten für Strom oder Kraftstoff ineffizient seien. Eine Arbeitserleichterung stellten sie ebenfalls nicht da, weil sie schwer sind und sich mit ihnen nicht viel schneller arbeiten ließe.

Für das Unternehmen Stihl, das im Jahr 2019 mit Geräten für die Forst- und Bauwirtschaft sowie für Garten- und Landschaftspflege einen Umsatz von rund vier Milliarden Euro erzielt hat, können Laubbläser und -sauger indes hilfreiche Werkzeuge sein, da sie Kraft und Zeit einsparten. Allerdings seien die Geräte vor allem für Nutzer mit großen Grundstücken mit vielen Bäumen sinnvoll, sagt Sprecherin Petra Möck: „Für Besitzer von kleinen Gärten ist der Rechen die einfachste und kostengünstigste Methode.“

Ein weiteres Problem nach Angaben von Umweltschützern: Geräte können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. „Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer“, sagt Dirk Jansen, Geschäftsleiter vom Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) in NRW. Chronische Schwerhörigkeit oder ein Tinnitus könnten nach dem Gebrauch auftreten. Bei Nachbarn können Konzentrationsstörungen, Nervosität und Stressreaktionen die Folge sein. Der BUND NRW rät deshalb dazu, auf Laubbläser und -sauger zu verzichten.

Einige Laubbläser oder Laubsauger stießen zudem Abgase wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus und verteilten am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze oder Tierkot fein in der Luft. Für Benutzer und für Umstehende sei beides gesundheitlich bedenklich, sagt Jansen.

Die Geräte hätten auch Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt: Sie zerstörten Pflanzensamen, töteten Kleinstlebewesen wie Spinnen und Insekten, verwüsteten ihren Lebensraum oder verknappten ihre Nahrung. Die Probleme kennt auch Stihl. „Grundsätzlich sollte die zu reinigende Fläche vor Arbeitsbeginn hinsichtlich Tieren – etwa Igeln – überprüft werden“, sagt Möck. Mit Geräten mit Elektro- und Akkuantrieb könnten Anwender zudem Abgase vermeiden.

Greifen Verbraucher trotz der Bedenken von Umweltschützern auf einen Laubsauger oder -bläser zurück, sollten sie das für sie passende Gerät wählen. Laut dem Industrieverband Garten (IVG) sind Elektro- oder Akkugeräte ideal für kleine und mittelgroße Gärten. Geräte, die mit Benzin laufen, sind leistungsstärker und somit für größere Gärten am besten geeignet, aber auch lauter. Geachtet werden sollte bei jedem Antrieb darauf, wie laut die Geräte sind sowie wann, wo und wie sie eingesetzt werden dürfen. Das erkennen Verbraucher an Kennzeichnungen am Gerät selbst. Bei der Arbeit sollten sie sich immer mit einem Gehör-, Augen- und Mundschutz schützen.

Laubsauger und -bläser dürfen zudem nicht jederzeit benutzt werden. In Wohngebieten darf mit ihnen lediglich werktags von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr Laub entfernt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen die Geräte gar nicht betrieben werden. Halten sich Gartenbesitzer nicht daran, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Bußgeldkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen sieht dann ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro vor. In Krefeld werden 50 Euro, in Duisburg 100 Euro und in Mönchengladbach sogar bis zu 5000 Euro fällig – allerdings erst bei mehreren Verstößen.

Ruhestörungen werden allerdings nur sehr selten gemeldet. In Duisburg sind dazu in diesem Jahr erst drei Beschwerden eingelaufen. Laubbläser seien selten Anlass für Beschwerden, teilt auch ein Sprecher der Stadt Mönchengladbach mit. Die Stadt Krefeld erhält sogar mehr Anfragen bezüglich der Nutzung von Laubbläsern als tatsächliche Beschwerden. Die Stadt Düssedorf hat noch nie ein Bußgeld verhängt, da Bürger regelmäßig im Herbst eher Nachfragen stellen anstatt Beschwerden einzureichen. In Solingen würden indes immer mehr Beschwerden eingehen, da die Geräte immer günstiger angeboten würden, so ein Sprecher.

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