Informieren Käufer nicht ausreichend über ihre Rechte Zwei Drittel der Online-Händler verstoßen gegen EU-Recht

Brüssel · Zahlreiche Online-Händler informieren laut einem EU-Bericht potenzielle Käufer nicht ausreichend über ihre Rechte.

 Online-Händler verstoßen oftmals gegen EU-Recht.

Online-Händler verstoßen oftmals gegen EU-Recht.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Zwei Drittel von knapp 500 überprüften Websites verstoßen gegen Verbraucherschutzrechte der Europäischen Union, wie die EU-Kommission am Freitag mitteilte. Viele Seiten, über die beispielsweise Kleidung und elektrische Geräte verkauft werden, enthielten etwa unvollständige Preisangaben oder klärten nicht angemessen über Widerrufs- und Rücksenderechte auf.

Die EU-Rechte stärkten das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel, erklärte Verbraucherkommissar Didier Reynders. „Diese Rechte sollten nicht im Kleingedruckten untergehen.“ Für den Bericht nahmen Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern Websites unter die Lupe. In einem nächsten Schritt sollen nationale Behörden die festgestellten Unregelmäßigkeiten prüfen und die einzelnen Anbieter auffordern, die Mängel zu beseitigen.

(ala/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort