Staatsanwälte gegen Manager Heil will die Gründung von Betriebsräten durchsetzen

Augsburg · Gerade bei kleinen Firmen gibt es weiterhin oft keine Betriebsräte. Das Bundesarbeitsministerium will nun Widerstand gegen eine solche Interessenvertretung klarer bekämpfen.

 Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

(dpa) Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit einer Verschärfung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten in Deutschland auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern erleichtern. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne eine vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte der SPD-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“.

Die Behinderung ist schon jetzt im Betriebsverfassungsgesetz verboten und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt. „In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen“, stellte Hubertus Heil fest: „Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen.“

Bislang ist die Behinderung von Betriebsratswahlen laut Paragraf 119 im Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes Antragsdelikt und kann nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens juristisch verfolgt werden. „Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen“, sagte der Bundesarbeitsminister. „Künftig wird es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat. Sie muss dann Ermittlungen aufnehmen. Das Gesetz werden wir entsprechend ändern“, sagte der SPD-Politiker.

(dpa)
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