Bis zu 4500 Euro möglich Soloselbstständige können ab sofort Coronahilfe für Januar bis März beantragen
Berlin · Von den aktuellen Corona-Einschränkungen stark betroffene Soloselbstständige und Kunstschaffende können ab sofort Coronahilfe für die Monate Januar bis März beantragen. Sie können bis zu 1500 Euro pro Monat vom Staat bekommen, insgesamt also 4500 Euro.
Das teilte das Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Die Hilfe wird als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Zunächst werde die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich sein, erläuterte das Ministerium. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, starte im Februar.
Ebenfalls am Freitag liefen laut Ministerium die Abschlagszahlungen für Unternehmen an, die Corona-Überbrückungshilfe beantragt haben. Ausgezahlt werden demnach bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe, maximal aber 100.000 Euro pro Fördermonat. "Schon in der kommenden Woche werden die ersten Antragsteller ihr Geld auf dem Konto haben", hieß es.
Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von der Corona-Pandemie weiterhin stark betroffen sind, für die Zeit von Januar bis März staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu zehn Millionen Euro. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte dazu in Berlin, es seien bereits viele Anträge vor allem aus dem stark von der Krise betroffenen Gastronomiebereich eingegangen. "Das zeigt, wie sehr der Druck bei Hotels und Gastronomie angekommen ist", betonte der Minister. Die Antragssumme insgesamt beläuft sich laut Ministerium eine Woche nach dem Start auf 27,5 Millionen Euro.
Habeck verwies auch auf die Verlängerung der Fristen für fällige Rückzahlungen gewährter Soforthilfen bis zum Jahresende. Auch Tilgungsfristen für KfW-Sonderkredite seien verlängert worden. Die Länder erhielten im Zuge von Überprüfungen der Soforthilfen mehr Flexibilität. Durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung werde die Frist zur Vorlage von Schlussberichten der Länder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit werde es möglich, Unternehmen und Selbstständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen.