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Zeit bis Ende Oktober Was passiert, wenn ich meine Grundsteuererklärung zu spät abgebe?

Berlin · Die Abgabe der Grundsteuererklärung versetzt einige Eigentümerinnen und Eigentümer in Stress. Die unleidige Bürokratie wird daher gerne mal auf die lange Bank geschoben. Das ist aber leider keine gute Idee.

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Was Sie zur Grundsteuer in NRW wissen müssen

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Foto: dpa-tmn/Jan Woitas

Noch bis zum 31. Oktober haben Eigentümerinnen und Eigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Das scheint zwar noch ein wenig hin zu sein, doch wer sich mit der Materie noch gar nicht befasst hat, kann durchaus ins Schlingern geraten - einige der Daten müssen oft erst von Behörden angefordert werden. Das kann dauern. Was also passiert, wenn die Grundsteuererklärung verspätet abgegeben wird?

Dann gälten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei der verspäteten Abgabe einer Einkommensteuererklärung, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Zunächst könnten Finanzämter mit einem Erinnerungsschreiben eine neue Frist zur Abgabe setzen, Pflicht sei das aber nicht. Dann drohten Zwangsgelder und Verspätungszuschläge.

Beide Beträge sind in ihrer Höhe gesetzlich geregelt, beim Zwangsgeld haben die Finanzämter aber einen Ermessensspielraum. Die Höhe des Zwangsgelds liege bei erstmaligem Versäumnis etwa zwischen 25 und 250 Euro, so Bauer. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Der Zuschlag wird üblicherweise ab dem 15. Monat der Verspätung erhoben.

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(jmb/dpa)
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