Bundesfinanzhof-Urteil Massenversteigerer bei Ebay müssen Umsatzsteuer zahlen

München · Der Bundefinanzhof sorgt für Klarheit: Wer jedes Jahr hunderte von Waren auf Ebay versteigert, muss Umsatzsteuer bezahlen. Dabei wird der Umsatz aber nicht nach dem Verkaufspreis bemessen, sondern nach dem Unterschied zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis.

Das Logo von Ebay auf der Startseite der Internet-Verkaufsplattform (Symbolbild).

Das Logo von Ebay auf der Startseite der Internet-Verkaufsplattform (Symbolbild).

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Das erklärte der Bundesfinanzhof in München am Donnerstag. Er hob ein Urteil des hessischen Finanzgerichts in Kassel auf, das den Steueranspruch nun neu berechnen muss. (Az. V R 19/20)

Geklagt hatte eine Ebay-Verkäuferin, die bei Haushaltsauflösungen Gegenstände kaufte und diese in den Jahren 2009 bis 2013 bei 3000 Ebay-Versteigerungen weiterverkaufte. So erzielte sie Einnahmen von 380.000 Euro. Der Bundesfinanzhof erklärte, dass bei fehlenden Aufzeichnungen über die Käufe die Steuer geschätzt werden könne.

(felt/AFP)
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