Rückwirkend zum Januar 2019 Zinssatz bei Steuer-Nachzahlungen sinkt auf 1,8 Prozent

Berlin · Bei Steuer-Nachzahlungen werden künftig weniger Zinsen fällig als bisher. Der Bundesrat gab grünes Licht für niedrigere Zinssätze. Konkret müssen rückwirkend zum 1. Januar 2019 nur noch 1,8 statt 6,0 Prozent pro Jahr gezahlt werden.

 Blick in das Plenum des Bundesrates.

Blick in das Plenum des Bundesrates.

Foto: dpa/Michael Kappeler

In gleichem Maß sinkt aber auch der Zinssatz, von dem Steuerzahler bei einer Rückerstattung vom Finanzamt profitieren.

Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler.

Wegen der jahrelangen Niedrigzinsphase hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von jährlich 6 Prozent für verfassungswidrig erklärt. Jetzt soll eine Evaluierungsklausel dafür sorgen, dass der Zinssatz angemessen bleibt - also etwa auch bei generell steigenden Zinsen wieder angehoben wird. Die Bundesregierung erwartet, dass sie durch die Änderung in diesem Jahr 2,46 Milliarden Euro weniger einnimmt.

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort