Kindergeld, Wohngeld, Bürgergeld Diese Entlastungen hat der Bundestag beschlossen

Berlin · Am Donnerstag stehen im Bundestag Beschlüsse an, die Bürger und Wirtschaft über mehrere Jahre hinweg verteilt um einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag entlasten. Wir haben eine Übersicht über die entsprechenden Instrumente zusammengestellt.

 "Bürgergeld" ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch eine Brille zu lesen (Symbolbild).

"Bürgergeld" ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch eine Brille zu lesen (Symbolbild).

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

BÜRGERGELD:

Das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird durch ein Bürgergeld ersetzt. Aber dafür müsste am Montag der Bundesrat noch zustimmen, wo die Ampel-Koalition auf die Zustimmung Unions-geführter Länder angewiesen ist. Die Union will die Erhöhung der Zahlungen mittragen, aber nicht die Anhebung der finanziellen Rücklagen, die Bedürftige beim Bürgergeld nicht antasten müssen. Für eine vierköpfige Familie beträgt dieses Schonvermögen für eine Karenzzeit von zwei Jahren bis zu 150.000 Euro. Der Streit dürfte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ausgetragen werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hofft, dass die Reform dennoch zum Jahresanfang 2023 in Kraft treten kann.

Die Reform sieht eine deutliche Erhöhung der monatlichen Zahlungen vor. Ein alleinstehender Erwachsener soll künftig 502 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt und damit 53 Euro mehr erhalten. Auch die Regelsätze für Paare und Kinder steigen. Die Mehrausgaben durch die Reform werden für 2023 auf rund 4,8 Milliarden Euro beziffert, mit weiteren Steigerungen danach.

KALTE PROGRESSION UND KINDERGELD:

Das Steuersystem wird an die Inflation angepasst, die auf dem höchsten Stand seit Jahrzehnten liegt. Die Freistellung des Existenzminimums ist gesetzlich vorgeschrieben - daher steigen Grund- und Kinderfreibetrag. Außerdem wird das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind angehoben. Um die sogenannte kalte Progression abzubauen, wird zudem der Tarifverlauf der Einkommensteuer verschoben - die Steuerprogression setzt erst ab Einkommen von 16.004 Euro ein, der Spitzensteuersatz greift erst ab 62.826 Euro. Das soll verhindern, dass etwa durch Lohnerhöhungen mehr Steuern fällig wären, obwohl die Kaufkraft durch die Inflation gesunken ist.

Laut Beschlussvorlage des Finanzausschusses wird der Staat durch die Maßnahmen aus dem Inflationsausgleichsgesetz 2023 auf Steuereinnahmen im Volumen von 18,6 Milliarden Euro verzichten, 2024 sogar auf 31,8 Milliarden. Der größte Teil davon entfällt auf den Bund, knapp gefolgt von den Ländern.

WOHNGELD UND CO2-KOSTENTEILUNG:

Einkommensschwache Haushalte werden durch eine Erhöhung und Ausweitung des Wohngeldes entlastet. Die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte soll sich mehr als verdreifachen auf zwei Millionen. Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen. Die Mehrausgaben allein für die Wohngeldänderung werden auf rund 3,6 Milliarden Euro beziffert, die sich Bund und Länder zur Hälfte teilen.

Wohnungsmieter werden zudem dadurch entlastet, dass sich Vermieter ab 2023 an den Kosten der 2021 eingeführten Kohlendioxid-Abgabe für fossile Brennstoffe beteiligen müssen. Bisher tragen Mieter diese alleine. Der Vermieteranteil beträgt bis zu 95 Prozent in besonders emissionsstarken Gebäuden mit einem hohen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter. In einem Stufenmodell sinkt der Vermieteranteil auf null Prozent.

DEZEMBER-ABSCHLAG GAS und FERNWÄRME:

Die Übernahme der Abschlagszahlung auf die Gas- und Fernwärmerechnung im Dezember ist der erste Schritt zur Entlastung der gut 20 Millionen Gas- und Fernwärmekunden. Dafür kann die Abschlagszahlung für Dezember auf Null gesetzt oder mit der nächsten Gas-Abrechnung erstattet werden, was vor allem Mieter betreffen würde. Der Bund überweist den Versorgern dafür laut Gesetzentwurf rund 8,9 Milliarden Euro. Davon profitieren Haushalts- und auch solche Gewerbekunden, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Der Bundesrat soll am Montag in einer Sondersitzung das Vorhaben endgültig billigen.

Die Zahlung soll als Brücke bis zur zweiten Stufe dienen, die vom Bundestag zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden, die aber spätestens ab März greifen soll. Dann sollen 80 Prozent des Basisverbrauchs von Haushalten und Gewerbe auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Bedarf darüber muss zum vollen Marktpreis bezahlt werden, was als Anreiz zum Sparen dienen sollen. Der Marktpreis liegt im Schnitt derzeit um die 20 Cent. Das Finanzministerium hat für das Jahr 2023 dafür Ausgaben von bis zu 40,3 Milliarden Euro eingeplant.

(felt/Reuters)
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