Bartpflege, Wimpern färben, Rasur Diese Auflagen gelten jetzt für den Friseurbesuch

Berlin · Endlich die Haare nach mehreren Wochen wieder schneiden lassen: Ein Schutzstandard regelt nun, unter welchen Vorgaben Friseursalons ab Mai öffnen dürfen.

  Ein Friseur mit Mundschutz schneidet einem Kunden die Haare.

Ein Friseur mit Mundschutz schneidet einem Kunden die Haare.

Foto: dpa/Mario Davila

Zu den verpflichtenden Maßnahmen zählen unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Demnach sind Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege vorerst nicht erlaubt.

Weiterhin soll in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden - etwa indem man die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt. Nach einer zeitweisen Schließung wegen der Corona-Pandemie dürfen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen.

(zim/dpa)
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