Urteil des Berliner Kammergerichts Bahn muss Connex-Angebote in Fahrplan aufnehmen

Berlin (rpo). Laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin muss die Bahn künftig auch die Angebote ihres Konkurrenten Connex in ihren Fernverkehrsfahrplan mit aufnehmen.

Danach muss die Bahn nach Angaben einer Gerichtssprecherin Connex-Daten für zwei Strecken sofort in ihre Online- und Telefonreiseauskunft aufnehmen. In anderen Medien wie Kursbüchern, CDs sowie Informationszetteln und Handbüchern muss sie der Auflage erst beim nächsten Drucken oder Pressen nachkommen.

Nach diesem Eilverfahren (Az: 2 U 20/02; 2 U 1/03) können beide Seiten aber noch in einem Hauptsacheverfahren eine grundsätzliche Klärung anstreben. Sowohl bei Connex als auch bei der Bahn war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. In den Streit hatte sich vor einigen Monaten auch das Bundeskartellamt wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeschaltet.

Connex ist einziger Bahn-Wettbewerber im Fernverkehr in begrenztem Umfang mit bisher drei Strecken. In dem seit Monaten andauernden Streit fordert die Tochter des französischen Vivendi-Konzerns die Aufnahme der Fahrplanangaben zunächst ihrer "Lausitzbahn" (Zittau- Berlin-Stralsund) sowie für das Connex-Zugpaar Gera-Berlin-Rostock in die Kundeninformationen der Bahn.

Die Bahn lehnt eine Aufnahme von Konkurrenz-Verbindungen entschieden ab. Sie befürchtet mit Blick auf die Öffnung des Bahnmarktes, dass künftig auch andere Konzerne sowie Staatsunternehmen im Fernverkehr Informationskanäle der Bahn AG nutzen. Nach früheren Angaben setzt die Bahn auf eine grundsätzliche gerichtliche Klärung in einem Hauptsacheverfahren.

Das Kartellamt hatte Februar eine Prüfung angekündigt, ob die Wettbewerbmöglichkeiten von Connex durch das Verhalten der Bahn AG erheblich beeinträchtigt werden, "ohne dass dafür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben war". Die Weigerung der Bahn richte sich gezielt gegen Connex, da Fahrplandaten von Unternehmen aus dem Schienenpersonen-Nahverkehr in den Auskunftssystemen enthalten seien.

Kartellamtspräsident Ulf Böge sieht die angestrebte Öffnung des Bahnverkehrsmarktes gefährdet, "wenn Fahrzeiten und Fahrpreise eines neuen Anbieters in den von den Bahnkunden üblicherweise genutzten Auskunftssystemen der Deutschen Bahn AG ohne sachlich gerechtfertigte Gründe nicht aufgenommen werden".

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