Düsseldorf Auch digitales Erbe will geplant sein

Düsseldorf · Wer seinen Internet-Nachlass nicht regelt, stellt Hinterbliebene vor Probleme.

Alle drei Minuten stirbt ein Facebook-Nutzer in Deutschland, ohne entschieden zu haben, was mit den eigenen Daten geschehen soll. Der digitale Friedhof wächst - und mit ihm die Probleme. Denn ohne digitales Testament machen es Internetkonzerne Hinterbliebenen schwer, die Daten Verstorbener zu verwalten.

Es gibt durchaus Möglichkeiten für Hinterbliebene, Kontrolle über die Daten von Verstorbenen zu erlangen. Facebook verlangt eine Sterbeurkunde als Beweis dafür, dass ein Nutzer tatsächlich tot ist. Wenn gewünscht, werde der Account dann in einen speziellen Gedenkzustand versetzt, heißt es vom Unternehmen. So ermögliche man Freunden und Familie, weiterhin Kommentare, Wünsche und Nachrichten zu posten, um gemeinsam zu trauern und sich auszutauschen. Natürlich könne der Account auch gelöscht werden, wenn es die Familie so wünsche.

Allerdings berichten Betroffene immer wieder von Problemen. Etwa, wenn der Zugang zum E-Mail-Account des Verstorbenen vorausgesetzt wird - oder die Sterbeurkunde auf Englisch eingereicht werden muss. Zuletzt hat ein Gericht entschieden, dass Facebook den Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes Zugang zu dessen Benutzerkonto gewähren muss. Geklagt hatte eine Frau, deren Tochter 2012 unter bisher ungeklärten Umständen tödlich verunglückt war. Die Mutter hofft, über das Facebook-Konto etwaige Hinweise auf Motive für einen möglichen Suizid ihrer Tochter zu bekommen. Facebook hat Berufung eingelegt.

Auch die Bundesregierung warnt, dass es bisher keine einheitlichen Regeln zur Kontrolle der Daten von Verstorbenen gibt. Die Lage ist auch unübersichtlich, weil viele der Anbieter ihren Sitz im Ausland haben. Für die Angehörigen beginnt oft eine mühsame Spurensuche: Gibt es Online-Konten - und wenn ja, welche? Ebay-Käufer warten auf Antwort, Paypal-Nutzer auf Zahlungen für bestellte Waren. Gebühren für Online-Verträge und Abos werden vom Konto des Verstorbenen abgebucht oder gehen auf die Erben über. Am sichersten ist daher, dass Nutzer selbst veranlassen, was mit ihren Daten geschieht. Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten lassen sich in einem Testament genauso festhalten wie die Frage, wer über die Daten verfügen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man zudem bestimmen, welche kostenpflichtigen Abos und Zugänge nach dem Tod gekündigt werden sollen.

Aber auch die ersten Unternehmen reagieren. Google bietet seinen Nutzern die Möglichkeit festzulegen, wer nach ihrem Tod über die Inaktivität des Kontos benachrichtigt wird und Zugriff auf ihr Profil haben soll. Auch bei Facebook lässt sich ein Nachlasskontakt bestimmen.

(lukra)
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