Berlin Bund will Widerrufsrechte kappen

Berlin · Auf NRW-Initiative protestieren die Länder gegen Pläne für ältere Hypotheken.

Die Bundesländer protestieren auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen gegen neue Pläne der Bundesregierung, die Rechte von Bankkunden mit älteren Immobilien-Darlehensverträgen zu beschneiden. Bislang können Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 einen Kreditvertrag mit einer fehlerhaften Widerrufsklausel abgeschlossen haben, ihr Widerrufsrecht unbegrenzt ausüben und auf eine günstigere Finanzierung umsteigen. Dies will der Bund jetzt ändern: Ein neues Gesetz sieht vor, dass das Widerrufsrecht aus diesen Verträgen schon drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlischt.

Aus Sicht der Länder ist diese Frist viel zu kurz bemessen. "Drei Monate Entscheidungszeit für betroffene Kreditnehmer ist viel zu wenig. In der kurzen Zeit gelingt es meistens ja nicht einmal, die Widerrufsklausel prüfen zu lassen", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Betroffenen müsse ein deutlich längerer Zeitraum zugestanden werden: "Verbraucher sollten ein Jahr Zeit haben, um entscheiden zu können, ob sie von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, einen Bankkreditvertrag zu widerrufen, in dem eine anfechtbare Widerrufsklausel steht." Auch bei neu abgeschlossenen Hypotheken würden Widerrufsrechte erst nach einem Jahr erlöschen.

Ein entsprechender Entschließungsantrag des Landes NRW ist gestern im Bundesrat beschlossen worden. Allerdings ist das Umsetzungsgesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie, in dem die Befristung der Widerrufsrechte enthalten ist, im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Bundestag und Bundesregierung müssen der Aufforderung der Länder nicht nachkommen, könnten es allerdings.

Fehlerhafte Widerrufsklauseln sind in etwa der Hälfte aller Verträge zwischen 2002 und 2010 enthalten. Würden alle Betroffenen von ihren Rechten Gebrauch machen, wäre das ein Milliarden-Risiko für die Banken. Denn sie müssen Kunden alle bis zum Widerruf gezahlten Kreditraten, Verzugszinsen und Abschlussgebühren zurückzahlen.

(mar)
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