Berlin Sicherungsverwahrung: Neues Gesetz in Kraft
Berlin · Ab heute gilt ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung. Die alte Regelung war vom Bundesverfassungsgericht gekippt und mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt worden. Straftäter können künftig nur noch dann nach der Haft in Verwahrung genommen werden, wenn das Gericht dies von vornherein anordnet oder sich eine Entscheidung vorbehält.
01.06.2013
, 00:00 Uhr
Während der Haft muss dann beurteilt werden, ob der Täter untergebracht werden muss.