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Straftäter auch nachträglich in Sicherheitsverwahrung Richterbund: Verschärfung von Sexualstrafrecht richtig

Berlin (rpo). Der Deutsche Richterbund will gefährliche Sexualstraftäter auch nachträglich in Sicherheitsverwahrung nehmen können. Die Organisation sprach sich daher für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts aus.

Der stellvertretende Vorsitzende der Organisation, Christoph Frank, sagte in einem dpa-Gespräch: "Wir müssen sehen, dass es Täter gibt, deren Gefährlichkeit sich erst im Vollzug herausstellt."

Deshalb müsse auch der Gesetzgeber eine Möglichkeit schaffen, gefährliche Sexualstraftäter nach Verbüßung der Haft in Sicherungsverwahrung zu nehmen, ohne dass dies bereits in der Verurteilung vorgesehen war. Dies wird auch von der Union gefordert. Am Donnerstag wird sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigen. Die auch von der Regierung geplante Verschärfung des Strafrahmens für sexuellen Missbrauch von Kindern wertete Frank als wichtiges Signal.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) steht dagegen auf dem Standpunkt, dass der Bund eine solche Gesetzesänderung im Hinblick auf die Sicherungsverwahrung nicht vornehmen kann. Ihm fehle nach dem Grundgesetz dafür die Gesetzgebungskompetenz. Der Richterbund ist hier anderer Ansicht. Es müsse ferner beachtet werden, dass die bisherige Regelung "entscheidende Lücken" aufweise.

Nach der kürzlich in Kraft getretenen Gesetzeslage kann nur dann ein Sexualstraftäter nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn dies bei seiner Verurteilung durch das Gericht zusätzlich durch einen Vorbehalt zum Ausdruck gekommen ist. Fehlt dieser Vorbehalt oder ist auch nicht gleich mit dem Urteil eine Sicherungsverwahrung angeordnet, kann diese Maßnahme derzeit im Nachhinein nicht mehr ergriffen werden. Nicht erfasst werden die bereits wegen Sexualdelikten einsitzenden Täter.

Frank, der als Oberstaatsanwalt in Freiburg auch Sexualstraftaten verfolgt, meinte, in Praxis seien durchaus Fälle zu registrieren, in denen sich ein Täter Therapieangeboten in der Haft verweigert und erst dadurch seine Gefährlichkeit zeigt. "Außerdem gibt es bekennende Täter, die zwar versuchen, nach der Haft ihre Anlagen auszuleben, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es regelmäßig nicht gelingt."

Die Strafverschärfung für den sexuellen Missbrauch würde "den regelmäßig schwerwiegenden Auswirkungen für die Opfer gerecht." Erfreulich sei, dass bei sexuellem Missbrauch eine Änderung des Anzeigeverhaltens zu beobachten sei. Die Strafverfolgungs-Behörden würden viel öfter als früher von solchen Vorgängen unterrichtet.

(RPO Archiv)
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