Große Hunde kommen an an die Leine NRW verbietet Zucht von Kampfhunden

Düsseldorf (dpa/lnw). In Nordrhein-Westfalen ist die Zucht und der Kauf von Kampfhunden von der kommenden Woche an verboten. Zudem treten unabhängig von der Rasse Einschränkungen für alle größeren Hunde in Kraft. Alle diese Tiere müssten künftig generell an der Leine geführt werden, ihre Halter müssen einen so genannten Hundeführerschein besitzen, sagte Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) am Freitag bei der Vorstellung der neuen NRW-Hundeverordnung.

Halter von Kampfhunden sowie anderer als gefährlich eingestufter Hunde müssten zudem ihre Zuverlässigkeit beweisen. Durch die Verordnung werden Kampfhunde aber erst nach und nach von den Straßen Nordrhein-Westfalens verschwinden. Wer seinen Kampfhund behalten wolle, müsse seine Eignung zum Umgang mit diesen gefährlichen Tieren nachweisen, sagte Höhn. Könne er dies nicht, müssten ihm die Behörden den Hund wegnehmen. Der Hund wird dann in einem Tierheim untergebracht. Findet sich kein Platz, kann er notfalls auch eingeschläfert werden. Weitergehende Regelungen verstießen gegen das Tierschutzgesetz, meinte die Ministerin. Höhn: "Man kann nicht ganze Rassen von heute auf morgen einschläfern."

Der Deutsche Tierschutzbund will keine der in der NRW-Verordnung aufgelisteten Hunde in seine Heime aufnehmen. Diese Tiere seien nicht mehr vermittelbar. Höhn habe deshalb mit der Verordnung ein pauschales Todesurteil für diese Hunde ausgesprochen. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz lehnte eine Beteiligung der Ärzte an Massentötungen von Hunden ab. Kritik kam auch vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Zuchtverbote täuschten eine "Schein-Sicherheit" vor, sagte VDH-Hauptgeschäftsführer Bernhard Meyer in einem dpa-Gespräch. "Hundehalter, die ein Tier als Waffe missbrauchen wollen, werden auf andere Rassen und Mischungen ausweichen."

Die CDU kritisierte die Verordnung als halbherzig. Höhn täusche eine verbale Härte vor, die sich in der Verordnung in keiner Weise widerspiegele, sagte Fraktionschef Jürgen Rüttgers. Geradezu lächerlich seien die vorgesehenen Ordnungsgelder von bis zu 2 000 Mark. In Bayern könnten die Strafen 100 000 Mark erreichen. Die FDP regte Auffangstationen für ausgesetzte Kampfhunde an.

Die NRW-Regelung sieht drei Kategorien von Hunden vor, für die unterschiedliche Vorschriften gelten. Gruppe 1 umfasst 13 Rassen klassischer Kampfhunde wie Pitbull, Bullterrier und Mastino. Für diese Tiere gilt ein generelles Zuchtverbot und ein De-facto-Verbot, diese Tiere neu anzuschaffen. Diese Tiere und 29 weitere Hundearten der Gruppe 2 dürfen nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden. Diese 29 Rassen, die als mögliche Kampfhunde der zweiten Generation gelten, dürfen aber gezüchtet werden. Gruppe 3 umfasst schließlich alle Hunde mit einer Größe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo. Sie dürfen innerhalb bebauter Ortschaften nur angeleint ausgeführt werden.

Alle Hunde dieser drei Gruppen müssen bei den Ordnungsbehörden angemeldet und mit einem Mikrochip kenntlich gemacht werden. Ihre Halter müssen beim Amtstierarzt die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Halten dieser Hunde nachweisen. Außerdem müssen sie mit einem polizeilichen Führungszeugnis ihre Zuverlässigkeit belegen. Als unzuverlässig gilt, wer wegen bestimmter Straftaten vorbestraft ist. In dem Katalog sind etwa Delikte wie Gewalttaten und Zuhälterei aufgeführt. Für einzelne Regelungen gelten Übergangsfristen bis zum 1. Januar 2002.

(RPO Archiv)
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