Gericht verbietet Beamten weiterhin das Streikrecht

Düsseldorf (RP). Beamte dürfen nicht streiken – tun sie es doch, drohen ihnen Strafen ihres Dienstherren. Gegenteilige Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention könnten das im Grundgesetz geregelte Streikverbot für Beamte nicht entkräften, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster gestern.

Zur Begründung hieß es, die Menschenrechtskonvention habe nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Die Konvention müsse sich deshalb am "höherrangigen Grundgesetz messen lassen". (Az.: OVG 3d A 317/11.O)

(RP)
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