Gericht verbietet Beamten weiterhin das Streikrecht
Düsseldorf (RP). Beamte dürfen nicht streiken – tun sie es doch, drohen ihnen Strafen ihres Dienstherren. Gegenteilige Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention könnten das im Grundgesetz geregelte Streikverbot für Beamte nicht entkräften, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster gestern.
08.03.2012
, 02:30 Uhr
Zur Begründung hieß es, die Menschenrechtskonvention habe nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Die Konvention müsse sich deshalb am "höherrangigen Grundgesetz messen lassen". (Az.: OVG 3d A 317/11.O)