Gauweilers Klage

Die Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen die neuen EZB-Entscheidungen trifft einen empfindlichen Punkt: Es ist an sich nur schwer hinnehmbar, dass die Europäische Zentralbank jenseits der demokratisch legitimierten Gremien Entscheidungen trifft, die für Deutschland (und andere Länder) Risiken bringen kann, die den Haushalt mehr belasten können als so manche Maßnahme, die der Bundestag verabschiedet. Trotzdem ist schwer vorstellbar, dass das Verfassungsgericht die EZB korrigiert: Erstens wurde festgelegt, dass Europas Zentralbank unabhängig agieren soll – dem würde eine Überprüfung von Einzelentscheidungen durch deutsche Verfassungsrichter widersprechen. Zweitens wäre eine so konkrete Politikkorrektur hochriskant: Wenn sich dann ohne EZB-Interventionen die Euro-Krise verschärfen würde, könnten die Folgen für Deutschland auch verheerend sein, und die Richter würden mit als Schuldige gebrandmarkt.

Trotzdem wird die Gauweiler-Klage Folgen haben. Der Druck steigt, dass das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Europäischen Rettungsschirm ESM sehr klare Vorgaben macht, wie stark Berlin nun weitere Kompetenzen abgeben darf.

(RP)
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