Justizministerin legt Gesetzentwurf vor Vorratsdatenspeicherung wird konkret

Berlin (RPO). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugeleitet. In dem Entwurf ist das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren geregelt.

Statt sämtliche Telekommunikationsdaten aller Bürger ohne Anlass zu speichern, würden damit nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten gesichert ("eingefroren"), heißt es in dem Papier, das der "Welt" vorliegt. Das solle auch nur dann geschehen, wenn es einen konkreten Anlass gebe, der die "Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten" unbedingt erforderlich mache. Der Entwurf trage "wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung", heißt es in der Begründung des Gesetzestextes, begrenze aber "die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß".

Für den Innenminister sei das Papier eine Provokation. Die Union wolle die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten verpflichten, diese Daten möglichst lange, möglichst umfangreich und ohne konkreten Anlass zu speichern - damit die Sicherheitsbehörden im Fall einer schweren Straftat darauf zugreifen können. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte gerade erst deutlich gemacht, was das äußerste Maß an Kompromissbereitschaft seiner Partei darstellt: Man sei bereit, die Daten nicht wie ursprünglich geplant für sechs Monate zu speichern, sondern begnüge sich mit drei Monaten.

(DAPD/felt)
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