Fragen & Antworten Darum zahlt der Bund für die Thomas-Cook-Pleite

Düsseldorf · Die Pleite von Thomas Cook betraf rund 660.000 Buchungen, der Schaden könnte bei einer halben Milliarde Euro liegen. Weil der Bund eine EU-Regel falsch umgesetzt hatte, erstattet er eingezahlte Kundengelder nun.

 Ein Maschine, die für Thomas Cook im Einsatz ist, am Düsseldorfer Flughafen (Archivbild).

Ein Maschine, die für Thomas Cook im Einsatz ist, am Düsseldorfer Flughafen (Archivbild).

Foto: dpa/Marcel Kusch

Am 25. September meldete Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, Thomas Cook Deutschland, Insolvenz an. Erst jetzt am 11. Dezember räumt die Bundesregierung ein, was von Anfang an viele Branchenkenner vermutet hatten: Thomas Cook war für den Fall der Insolvenz ungenügend versichert. Darum springt die Bundesregierung ein, um Einzahlungen der rund 660.000 Reisenden und andere Ausgaben komplett zu erstatten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu der Hilfsaktion des Staates.


Was ist geschehen? Obwohl die EU vor Jahren festgelegt hatte, dass Pauschalreisen ausreichend versichert sein müssen, hatte Deutschland eine Obergrenze von 110 Millionen Euro für die notwendige Haftung durch ein Versicherungsunternehmen festgelegt. Dies wurde auch nicht geändert, nachdem Verbraucherschützer und auch die Grünen die Obergrenze als zu niedrig ansahen um wirklich große Pleiten abzusichern. Als dann die hiesige Thomas Cook Insolvenz anmeldete, bestätigte sich die Unterversicherung: Bis zu 500 Millionen Euro könnten an Schaden entstanden sein, schätzen Experten. Als die Versicherung Zurich am Dienstag erneut ankündigte, bis Weihnachten die Entschädigungsquote bekannt zu geben, stieg der Druck auf die Regierung weiter. „Keiner in Berlin wollte vor den Festtagen Bilder von enttäuschten Pauschalurlaubern, die nur einen Bruchteil ihres Geldes wiedersehen“, sagt ein Politiker. Hinzu kommt: Der Verbraucherzentralen Bundesverband hatte vor Wochen öffentlich angedroht, den Staat haftbar zu machen, weil er die zu niedrige Versicherung zugelassen hatte. Da war es klüger, nun scheinbar freiwillig einzuspringen.

Was wird nun geschehen? Wenn die Bundesregierung schlau ist, nimmt sie unbürokratisch Kontakt zum Oberurseler Dienstleister Kaera auf, der im Auftrag der Versicherung Zurich seit vielen Wochen alle Ansprüche von Thomas-Cook-Kunden sammelt und prüft. Dann könnte der Bund alle diese Forderungen begleichen lassen und sich als zweiten Schritt mit Zurich darüber streiten, welchen Anteil die Versicherung leisten soll oder muss. Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentralen Bundesverbandes, fände es richtig, die Zahlungen über Kaera abzuwickeln. Er sagt wörtlich: „Die Abwicklung der Verbraucheransprüche sollte aus einer Hand und so einfach und schnell wie möglich erfolgen.“

Worüber gibt es Streit? Zurich will anscheinend von den 110 Millionen Euro die vielen Millionen Euro abziehen, die investiert wurden um Urlauber zurückzuholen und um offene Hotelrechnungen zu bezahlen. Erst der Rest soll genutzt werden, um Einzahlungen zu erstatten, worüber Berlin alles andere als glücklich ist. Im Umkehrschluss heißt es in den Berliner Ministerien, eigentlich müsse Zurich zweimal 110 Millionen Euro zahlen, weil die Urlaubsreisen sich auf zwei Geschäftsjahre beziehen und weil sich die Obergrenze auf ein Geschäftsjahr bezieht. Ende Oktober startete bei Cook ein neues Geschäftsjahr.

Wie verhielt sich Cook? Das Unternehmen warb trotz Krise des britischen Mutterkonzerns bis zum Ende um neue Kunden. Die Firma erklärte am 21. August auf Anfrage: „Die Kunden können zuversichtlich buchen. Sie erhalten den gesetzlichen Sicherungsschein.“ Auf mehrfache Frage unserer Redaktion, ob die Versicherung von 110 Millionen Euro denn wirklich ausreiche, gab es damals keine klare Antwort.

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