Entschädigung für Thomas-Cook-Kunden Staat verspricht "möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren"

Frankfurt · Das Geld aus der Versicherung des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook reicht für die volle Entschädigung der Kunden bei Weitem nicht aus. Nun springt der Staat ein. Insgesamt geht es um 287,4 Millionen Euro.

 Ein geschlossenes Servicecenter von Thomas Cook (Archivbild).

Ein geschlossenes Servicecenter von Thomas Cook (Archivbild).

Foto: dpa/Silas Stein

Die betroffenen Kunden sollen die Summe komplett zurückbekommen, die sie für die Buchung ihrer Pauschalreise gezahlt oder angezahlt haben. Wann und wie das Geld fließt, ist allerdings noch unklar.

Wie viele Kunden sind betroffen?

Bei der Insolvenz der Thomas Cook GmbH saßen 140.000 Urlauber fest - sie wurden nach und nach zurückgeholt. Manche mussten am Urlaubsort erneut zahlen. Dazu kommen schätzungsweise 660.000 Urlauber, die eine Reise nach dem Insolvenztag am 25. September bei einem Thomas-Cook-Veranstalter wie Neckermann, Bucher Reisen oder Öger Tours gebucht hatten, ihre Reise aber nie antraten. Sie hatten teils schon alles bezahlt, teils nur eine Anzahlung geleistet. Sie beträgt bei Pauschalreisen laut Reiseverband zwischen zehn und 20 Prozent.

Wie hoch sind die Forderungen?

Die Schadenssumme liegt nach vorläufigen Berechnungen mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro, wie der Versicherer Zurich am Mittwoch mitteilte.

Von der Haftungssumme von 110 Millionen Euro hätten bereits 59,6 Millionen Euro für die Heimholung von Urlaubern aufgewendet werden müssen, hieß es weiter. Somit blieben 50,4 Millionen Euro übrig. Für Kunden bedeutet das, dass weniger als ein Fünftel der Schäden noch gedeckt ist. „Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas-Cook-Kunden.“

Wie kommen Kunden an ihr Geld?

Gleich nach der Insolvenz beauftragte Zurich den Dienstleister Kaera, bei dem Kunden ihre Ansprüche geltend machen können. Auch aus der Insolvenzmasse könnten sie Ansprüche haben - bis dies geklärt ist, dauert es aber meist Jahre. Die Regierung will Anfang 2020 mitteilen, wie die Entschädigungen fließen sollen. Aktuell sollen die Kunden aber "nicht selbst aktiv werden". Die Regierung kündigt ein "möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren" an.

Wie soll eine Wiederholung ausgeschlossen werden?

Die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro könnte angehoben werden - etwa gestaffelt nach Größe des Reiseveranstalters. Verbraucherschützern zufolge gibt es rund 3000 Veranstalter in Deutschland, aber nur eine Handvoll große Unternehmen. Auch ein Fonds, in den die Branche einzahlt, ist eine Möglichkeit. Schließlich könnte die Anzahlung für eine Pauschalreise verringert werden.

(jco/AFP/dpa)
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