Korruptionsprozess Pfahls Anwalt will in die Revision

Augsburg/Mainz (rpo). Erwartungsgemäß hat der Rechtsanwalt des ehemaligen Rüstungsstaatsekretärs Ludwig-Holger Pfahls Revision gegen die Verurteilung seines Mandanten durch das Augsburger Landgericht eingelegt. Es solle geprüft werden, ob die vom Gericht festgestellte Vorteilsnahme bereits verjährt ist, teilte das Mainzer Anwaltsbüro Hoffmann & Partner mit.

Der Fall Pfahls
10 Bilder

Der Fall Pfahls

10 Bilder
Foto: ddp

Augsburg/Mainz (rpo). Erwartungsgemäß hat der Rechtsanwalt des ehemaligen Rüstungsstaatsekretärs Ludwig-Holger Pfahls Revision gegen die Verurteilung seines Mandanten durch das Augsburger Landgericht eingelegt. Es solle geprüft werden, ob die vom Gericht festgestellte Vorteilsnahme bereits verjährt ist, teilte das Mainzer Anwaltsbüro Hoffmann & Partner mit.

Pfahls war am Freitag wegen Korruption, Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte gestanden, im Zusammenhang im Rüstungsgeschäften 1991 vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber 1,9 Millionen Euro erhalten und nicht versteuert zu haben.

Wie Pfahls-Anwalt Volker Hoffmann auf ddp-Anfrage sagte, soll im Revisionsverfahren überprüft werden, ob die Vorteilsannahme schon verjährt ist. Revision habe man am Dienstag eingelegt, um die einwöchige Frist einzuhalten. Zunächst warte man die schriftliche Urteilsbegründung ab. Erst dann werde entschieden, ob das Revisionsverfahren auch wirklich durchgeführt werde, sagte Hoffmann.

Der Anwalt verspricht sich von einer erfolgreichen Revision eine geringere Haftstrafe für Pfahls. Unabhängig davon erwarte er, dass sein Mandant noch im September auf freien Fuß kommt, erklärte Hoffmann. Dann habe Pfahls nach Anrechnung der Auslieferungs- und Untersuchungshaft die Hälfte seiner Strafe verbüßt, so dass der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort