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Falsche Rechenschaftsberichte Gericht: NPD muss Strafe zahlen

Berlin (RPO). Erneut hat ein Gericht die rechtsextremistische NPD wegen fehlerhafter finanzieller Rechenschaftsberichte zu einer Strafzahlung verpflichtet. Die Partei müsse eine Summe von 33.000 Euro zahlen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag nach Angaben eines Sprechers.

 Die Bundestagsverwaltung hatte Lücken in den NPD-Berichten über die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2004 bis 2007 entdeckt.

Die Bundestagsverwaltung hatte Lücken in den NPD-Berichten über die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2004 bis 2007 entdeckt.

Foto: AP, AP

Es gab damit der Bundestagsverwaltung Recht, die Lücken in den NPD-Berichten über die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2004 bis 2007 entdeckt und daraufhin die Strafzahlung verlangt hatte. Dagegen war die NPD vor das Verwaltungsgericht gezogen.

Laut Gericht hatte die NPD in den Jahren 2004 bis 2006 Einnahmen in Höhe von insgesamt 16.600 Euro aus Veranstaltungen ihrer Kreisverbände in Jena und Gera nicht korrekt benannt. In dem Bericht für 2007 seien außerdem Einnahmen unerwähnt geblieben, weil der Bundesvorstand der Partei Zahlen vergessen hatte.

Strafen für die NPD

Das Verwaltungsgericht hatte die rechtsextreme Partei bereits mehrfach zu Strafen verurteilt. 2009 entschied es nach einem Rechtsstreit, dass die NPD wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht von 2007 rund 1,27 Millionen Euro an den Bundestag zu zahlen habe. 2008 bestätigten die Richter eine Strafe von 870.000 Euro wegen unrichtiger Angaben in den Berichten von 1999 und 1998.

Parteien sind in Deutschland verpflichtet, ihre jährlichen Einnahmen und Ausgaben offenzulegen. Die Regelung im Parteiengesetz soll für Transparenz sorgen sowie Finanz- und Spendenskandale verhindern. Macht eine Partei falsche Angaben oder verschweigt etwas, fordert die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung in doppelter Höhe der fraglichen Summe.

(AFP/csr)
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