Streit um Bronze-Pferdekopf Gericht spricht Landwirt hohe Summe zu
Wiesbaden · Auf einem Grundstück wird ein antiker römischer Pferdekopf aus vergoldeter Bronze gefunden. Jahre später soll nun ein Landwirt vom Land Hessen mehrere Hunderttausend Euro dafür erhalten. Ihm gehört das Grundstück.
Das Land Hessen soll einem Landwirt aus Waldgirmes 773.000 Euro zahlen, auf dessen Grundstück 2009 ein antiker römischer Pferdekopf aus vergoldeter Bronze gefunden wurde. Dies entschied am Freitag das Landgericht Limburg in erster Instanz, wie das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Wiesbaden mitteilte. 2016 hatte der Landwirt bereits 48.000 Euro als Enteignungsentschädigung erhalten.
Aufgrund des bei der Entdeckung des Funds geltenden hessischen Denkmalschutzgesetzes steht dem Eigentümer des Grundstücks eine Entschädigung von 50 Prozent des Werts zu, den der Pferdekopf besitzt. Nachdem sich die Behörden in Hessen und der Landwirt nicht auf eine Entschädigungshöhe einigen konnten, ging der Fall vor Gericht. Nach dem Limburger Richterspruch will das Land nun erst nach Prüfung der konkreten Urteilsbegründung entscheiden, ob es Berufung beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main einlegt.
Der 15 Kilogramm schwere und 59 Zentimeter lange römische Pferdekopf war bei Grabungen in Waldgirmes in etwa elf Metern Tiefe in einem Holzfass gefunden worden. Es lag unter Mühlsteinen begraben am Boden eines einstigen Brunnenschachts. Der Pferdekopf war Teil einer vergoldeten bronzenen Reiterstatue aus der römischen Kaiserzeit mit - vermutlich - Kaiser Augustus im Sattel.