Bundestagsabstimmung über Reform Von der Leyen verteidigt neuen Hartz-IV-Regelsatz

Berlin (RPO). Der Bundestag stimmt heute über die geplante Reform der Hartz-IV-Gesetze ab. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Höhe des neu berechneten Regelsatzes von 364 Euro erneut verteidigt. Der Betrag, zu dem noch Zuschüsse für Miete, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung kämen, sei zwar "nicht üppig", aber "angemessen", sagte die Ministerin am Freitag in einem Interview.

Die neuen Hartz-IV-Regelsätze
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Foto: ddp

Es müsse zudem die Waage gehalten werden zwischen dem, was es in Hartz IV als Basis gebe und dem, was Menschen mit eigenem Einkommen ausgeben. Ein Single müsse beispielsweise 1270 Euro brutto verdienen, um das zu haben, was man in Hartz IV mit den Hinzuverdienstmöglichkeiten bekommen könne, sagte von der Leyen im ZDF-"Morgenmagazin".

Die Ministerin verteidigte auch das von ihr ausgearbeitete Bildungspaket für Kinder. Bei der Reform der Hartz-IV-Gesetze gehe es schließlich nicht darum, "einfach mehr Geld auszahlen", sondern darum, dass Kinder die Chance bekämen, später auf eigenen Beinen zu stehen und eben nicht auf Hartz IV angewiesen zu sein.

Appell an die Opposition

Ursula von der Leyen (CDU) hat an die Opposition appelliert, die zum Jahreswechsel geplante Einführung des Bildungspaketes für Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht zu blockieren. "Kommen Sie ins Boot, machen Sie mit", sagte von der Leyen am Freitag vor der Abstimmung des Bundestages zur Hartz-IV-Reform im Parlament. "Wir sind fest entschlossen, das Bildungspaket umzusetzen", sagte die Ministerin.

Die Opposition hat im Bundestag heftige Kritik an der geringen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze geübt. Die Anhebung um nur fünf Euro sei völlig willkürlich, sagte die SPD-Sozialexpertin Elke Ferner am Freitag in der Schlussdebatte über die Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das geplante Bildungspaket für Kinder sei zudem viel zu bürokratisch. Die hohen Verwaltungskosten nannte Ferner absurd.

Gysi: Gesetz ist verfassungswidrig

Linke-Fraktionschef Gregor Gysi bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig. Die Regelsätze seien nach Haushaltslage ermittelt worden und nicht nach Bedarf. "Das wird Ihnen das Verfassungsgericht nicht durchgehen lassen", sagte Gysi. Er kritisierte auch, dass die Ausgaben für Tabak und Alkohol aus dem Regelsatz herausgerechnet wurden. "Es geht hier nicht um Pädagogik", sagte der Fraktionschef. "Das ist grob ungerecht."

Der Grünen-Sozialexperte Markus Kurth nannte die Union eine Dagegenpartei. "Sie sind dagegen, dass es in Hartz-IV-Haushalten einen Weihnachtsbaum gibt", sagte Kurth. Auch für Blumen zum Muttertag oder ein Eis im Sommer sei kein Geld mehr vorgesehen. Das Bildungspaket sei "Bürokratie pur, das ist das Gegenteil von einer einfachen und sachgerechten Lösung". Kurth forderte einen Regelsatz von 420 Euro im Monat.

Die Neuregelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte. Sie sieht die Anhebung der Regelsätze für Erwachsene zum 1. Januar 2011 um 5 Euro auf 364 Euro monatlich vor. Für bedürftige Kinder ist ein Bildungspaket geplant, das Zuschüsse für Schulmaterial, Mittagessen in Schule und Kita sowie Freizeitaktivitäten enthält. Am 17. Dezember steht von der Leyens Entwurf im Bundesrat zur Abstimmung.

Der Bundestag hat am Freitag nach einem Eklat über die Rednerliste seine Sitzung unterbrochen und den Ältestenrat einberufen. Dies habe die Linke beantragt, sagte Vizepräsident Hermann Otto Solms (FDP). Zuvor hatte sich unerwartet SPD-Chef Sigmar Gabriel auf die Liste der Redner in der Debatte über die Hartz-Reform setzen lassen und die Regierung heftig angegriffen. Daraufhin war Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch einmal zur Entgegnung ans Rednerpult getreten. Das wiederum rief die Opposition auf den Plan. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin protestierte lautstark und wurde von Solms daraufhin zurechtgewiesen.

(apd/AFP/felt)
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