Trotz Prozess im Amt

In einem Rechtsstaat gilt für jeden Angeklagten das Prinzip der Unschuldsvermutung, und das kann natürlich auch das amtierende und ehemalige Führungspersonal der Deutschen Bank für sich in Anspruch nehmen. Deshalb ist eine Diskussion darüber, ob Co-Chef Jürgen Fitschen während des Strafprozesses gegen ihn im Amt bleiben kann, überflüssig wie ein Kropf. Die gleiche Debatte wurde bei seinem Vorgänger Josef Ackermann im Mannesmann-Prozess und bei dessen Neuauflage geführt, ohne dass die Bank bei Abwesenheit ihres Steuermannes je vom Kurs abgekommen wäre.

Deutsche Bank: Jürgen Fitschen - Bleibt er im Amt?
Foto: Ronny Hendrichs

Fitschen bleibt also. Und das Risiko, das die Bank eingeht, ist ohnehin klein. Ein Urteil im bevorstehenden Verfahren ist nicht vor 2016 zu erwarten, und dann hat Fitschen nur noch ein Jahr vor sich. Eine vorzeitige Demission wäre dann kein Problem mehr. Die Bank ist ohnehin längst dabei, nach einem geeigneten Nachfolger Ausschau zu halten - wenn nicht der Brite Anshu Jain allein an der Spitze bleibt. Stünde er vor Gericht, hätte die Deutsche Bank ein weitaus größeres Problem.

(RP)
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